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Hintergrund: Nur sieben Mal lehnte ein Bundespräsident ab

Bundespräsident Horst Köhler hat dem Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung seine Unterschrift verweigert. Erst zum siebten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat damit ein Staatsoberhaupt ein Gesetz nicht unterschrieben.

Die verfassungsrechtlichen Hintergründe: Bevor der Bundespräsident ein Gesetz unterschreibt, muss er prüfen, ob die Neuregelung verfassungsgemäß zustande gekommen ist. In Artikel 82 des Grundgesetzes heißt es dazu: "Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet." Dabei umfasst das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten nach herrschender Meinung sowohl formelle Aspekte wie Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften als auch materielle Fragen, beispielsweise nach der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Grundrechten.

Allerdings ist es nicht Aufgabe des Staatsoberhaupts, endgültig über verfassungsrechtliche Zweifelsfragen zu entscheiden - dies ist laut Grundgesetz Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Daher haben die Bundespräsidenten in der Praxis ihren Prüfungsmaßstab darauf beschränkt, ob ein Verfassungsverstoß "zweifelsfrei und offenkundig" vorliegt. Einen solchen Verstoß sieht Köhler nun bei der Änderung des Luftverkehrsgesetzes, ebenso wie zuletzt 1991 Richard von Weizsäcker - damals ging es übrigens ebenfalls um die Privatisierung der Flugsicherung. 1951 und 1960 hatten bereits Theodor Heuss und Heinrich Lübke Bundesgesetze nicht unterschrieben, genauso wie 1969 und 1970 Gustav Heinemann. 1976 weigerte sich Walter Scheel, die Wehrpflichtnovelle zu unterschreiben.

Darüber hinaus gab es weitere Fälle verfassungsrechtlich umstrittener Gesetze, die den Bundespräsidenten Kopfzerbrechen bereiten. Sie wurden zwar von den jeweiligen Staatsoberhäuptern unterschrieben; zugleich legten die Bundespräsidenten jedoch in einem Brief an den Bundeskanzler und an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat ihre verfassungsrechtlichen Bedenken dar. So verfuhren beispielsweise Karl Carstens 1981 bei der Ausfertigung des Staatshaftungsgesetzes, Roman Herzog 1994 bei einer Änderung des Atomgesetzes und Johannes Rau 2002 bei der Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes. (tso/AFP)

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