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Hintergrund: Veränderungen bei "Hartz IV"

Das so genannte Fortentwicklungsgesetz zu "Hartz IV" soll nach den Vorstellungen der großen Koalition im laufenden Jahr Einsparungen von 500 Millionen Euro und 2007 knapp 1,5 Milliarden Euro einbringen. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

Sanktionen

: Nach einer dreimaligen Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines angebotenen Jobs, entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Dies gilt nicht nur für den Regelsatz, sondern auch für die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten. Bislang führte eine wiederholte Pflichtverletzung nur zu Kürzungen, wenn dies innerhalb eines Vierteljahres geschah. Künftig gilt ein Zeitraum von einem Jahr.

Bedarfsgemeinschaften: Bei eheähnlichen Gemeinschaften gilt künftig die Beweislastumkehr. Künftig wird von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen, wenn etwa die beiden Erwachsenen länger als ein Jahr zusammenwohnen oder gemeinsame Kinder haben. Der Gesetzgeber vermutet, dass eheähnliche Gemeinschaften derzeit meist verschwiegen werden, um sich den vollen Regelsatz zu sichern. Die Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Junge Erwachsene: Junge Erwachsene unter 25 Jahren dürfen sich auf Staatskosten nur noch im Ausnahmefall eine eigene Wohnung nehmen. Sie müssen stattdessen bei ihren Eltern wohnen und erhalten nur 80 Prozent des Regelsatzes.

Kontrolle: Um Leistungsmissbrauch besser aufzudecken, will die Regierung zudem den Datenabgleich zwischen den Behörden verstärken. Auch sollen Außendienstmitarbeiter die Haushalte stärker überprüfen. Ein solcher Außendienst wird den Behörden gesetzlich vorgeschrieben.

Vorbeugende Maßnahmen: Wenn jemand Arbeitslosengeld II beantragt, ohne vorher Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten zu haben, sollen für diese Person sofortige Hilfen eingeleitet werden, damit es gar nicht erst zum Bezug der Sozialleistung kommt. (tso/ddp)

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