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Hochwasser: Bund und Länder feilschen um Milliarden für die Flutopfer

Acht Milliarden Euro will der Staat für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser zur Verfügung stellen. Doch wie der Fluthilfe-Fonds konkret ausgestaltet werden soll, darauf konnten sich Vertreter von Bund und Ländern bei einem Treffen am Dienstag noch nicht verständigen.

Eine Einigung soll nun womöglich in Verhandlungen zwischen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder erzielt werden. Nach Angaben von Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) haben die Länderminister gemeinsam vorgeschlagen, die Zahlungen der Länder in den Fonds Deutsche Einheit zugunsten des geplanten Fluthilfe-Fonds umzulenken, bis der Länderanteil von rund vier Milliarden Euro erbracht ist. Der Vertreter des Bundes habe darüber aber nicht sofort entscheiden können. Der Bund brauche eine Denkpause, sagte Söder. Der Fonds Deutsche Einheit war im Jahr 1990 aufgelegt worden, um Hilfen für Ostdeutschland zu finanzieren.

Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) warf dem Bundesfinanzministerium unsolidarisches Verhalten vor. In den Verhandlungen am Dienstag in Potsdam habe sich Finanzstaatssekretär Werner Gatzer Gesprächen über eine Finanzierung der Hilfe über den Fonds Deutsche Einheit rundweg verweigert, monierte Schmid nach dem Treffen. „Das wird Finanzminister Wolfgang Schäuble nicht durchhalten können“, sagte Schmid. Wenn die Länder die auf sie entfallenden Zahlungen von vier Milliarden Euro über den Fonds Deutsche Einheit begleichen, müsste der Bund auf Vorteile verzichten, die ihm die Niedrigzinsphase beschert. „Er will das aber für sich behalten“, sagte Schmid.

Der Bund hatte vorgeschlagen, die acht Milliarden Euro, die Bund und Länder je zur Hälfte zahlen, vorzustrecken und dafür in diesem Jahr die eigene Neuverschuldung anzuheben. CSU-Politiker Söder stellte klar, dass die angekündigten Finanzhilfen für die Hochwasseropfer natürlich weiter ausbezahlt würden. Einigkeit herrscht demnach auch darüber, dass alle Soforthilfen und Sofortmaßnahmen der Länder für die Hochwasseropfer über den Fluthilfe-Fonds abgerechnet werden sollen. Die Gesetzgebung für den Fonds soll am 5. Juli abgeschlossen sein. (mit dpa)

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