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Politik: Hohe Uni-Gebühr ist verfassungswidrig

(akü). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rückmeldegebühr für Studenten an den Hochschulen BadenWürttembergs für verfassungswidrig erklärt.

(akü). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rückmeldegebühr für Studenten an den Hochschulen BadenWürttembergs für verfassungswidrig erklärt. Die Höhe der Gebühr von 51,30 Euro stehe in „grobem Missverhältnis“ zu den tatsächlich anfallenden Bearbeitungsgebühren. In Berlin und Brandenburg, die Gebühren in gleicher Höhe erheben, könnten Rückzahlungen in Millionenhöhe fällig werden.

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