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Holocaust-Leugner: Polizei muss Williamson schützen

Der umstrittene Priester und Holocaus-Leugner Richard Williamson ist zurück in seiner Heimat Großbritannien

In Argentinien war er mit Baseballmütze und geballter Faust ins Flugzeug gestiegen und hatte einen Reporter bedroht. In London-Heathrow stieg der britische Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson am Mittwochmorgen im Priesterhabit aus dem Flugzeug und ließ sich schweigend von der Polizei durch das Pressegedränge zu einem Landrover geleiten. Die Polizei war gekommen, um ihn zu schützen. Mit einer Verhaftung muss Williamson nicht rechnen, denn ein gesetzliches Verbot der Holocaust-Leugnung gibt es in Großbritannien nicht.

Argentinien hatte dem reaktionären katholischen Bischof zehn Tage Zeit zum Verlassen seiner Professur im Lefebristen-Priesterseminar „St. Pius X“ bei Buenos Aires gegeben, nachdem seine Behauptungen, es habe keine Gaskammern gegeben und höchstens 300 000 Juden seien von den Nazis umgebracht worden, in der ganzen Welt Kontroversen ausgelöst hatten. Auch Papst Benedikt hatte dem Bischof Anfang Februar eine Art Ultimatum gestellt und ihn aufgefordert, seine Äußerungen öffentlich zurückzunehmen, anders könne er nicht wirklich in den Schoß der Kirche zurückkehren.

Williamson ist einer von vier Bischöfen der „Bruderschaft St. Pius X.“, deren Exkommunikation der Papst im Januar nach Jahrzehnten der Ächtung aufgehoben hatte. Der britische Kardinal Cormac Murphy-O’Connor hatte sich in einem Schreiben an den britischen Oberrabbiner Jonathan Sacks von Williamson distanziert und die Aufhebung seiner Exkommunikation indirekt bedauert.

Am Flughafen wurde Williamson von seiner australischen Gesinnungsgenossin Lady Michele Renouf abgeholt, Teilnehmerin an der antisemitischen Holocaust-Konferenz des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad 2006. Sie bezeichnete den Judaismus als „hasserfüllte“ Religion und finanzierte die Rechtshilfe für den Deutsch-Australischen Revisionisten Gerald Frederick Töben, der im Oktober in Heathrow auf Grundlage eines deutschen Europa-Haftbefehls wegen mutmaßlicher Holocaust-Leugnung verhaftet wurde. Ein britisches Gericht lehnte das deutsche Auslieferungsersuchen aber ab, weil die Begründung nicht ausführlich genug war. Ob ein Auslieferungsbegehren für Williamson mehr Glück hätte, ist fraglich. Renouf und Töben sind Mitglieder einer „internationalen Expertenkommission zum Holocaust“, die auf der Teheraner Konferenz berufen wurde.

Den Kontakt mir Renouf stellte für Williamson ein weiterer Freund aus der angelsächsischen Revisionisten-Szene her, der in Österreich zu drei Jahren Haft verurteilte Historiker David Irving. Beide hatten sich im Oktober bei einer Gartenparty kennengelernt. In einer E-Mail bat Williamson den Historiker nun um Rat. „Ich halte mich heraus“, mailte Irving zurück, gab aber detaillierte Ratschläge, was Williamson zugestehen solle und was nicht. „Seine Exzellenz könnte hinzufügen, dass die Zahlen irrelevant sind. Die Tötung jedes Unschuldigen ist ein Verbrechen, in Krieg und Frieden.“

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Ermittlungen gegen Williamson könnten „noch Monate“ dauern. Es werde nicht daran gedacht, dessen Auslieferung zu beantragen. Ob der Piusbruder in Deutschland strafrechtlich belangt werden kann, ist unsicher. Seine umstrittenen Äußerungen fielen in einem Interview mit schwedischen TV- Journalisten auf deutschem Boden. Das Leugnen und Verharmlosen der Nazi-Gewalttaten wird hierzulande mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Es muss aber, wie es im Tatbestand heißt, öffentlich oder in einer Versammlung geschehen.

Williamson verteidigt sich damit, er habe die Zusage erhalten, das Gespräch werde nur in Schweden ausgestrahlt, wo die Äußerungen straflos seien. Es könnte also zweifelhaft sein, ob der Bischof den Holocaust wirklich „öffentlich“ im Sinne einer deutschen Öffentlichkeit leugnen wollte. Argumente für die Strafverfolger liefert ein kürzlich ergangener Beschluss des Nürnberger Landgerichts, nachdem Williamsons Anwalt vergeblich versucht hatte, die weitere Verbreitung des Gesprächs zu verhindern. Dort hieß es, der Geistliche hätte wissen müssen, dass seine Worte allein schon über das Satellitenfernsehen in der Bundesrepublik zu empfangen wären.

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