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Politik: Homo-Ehe: An Karlsruhe führt kein Weg vorbei

Ein paar Minuten hielt es den Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck nicht mehr auf seinem Platz. Entschlossenen Schritts verlässt er die Anhörung über die Gesetzentwürfe zur "Eingetragenen Lebenspartnerschaft".

Ein paar Minuten hielt es den Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck nicht mehr auf seinem Platz. Entschlossenen Schritts verlässt er die Anhörung über die Gesetzentwürfe zur "Eingetragenen Lebenspartnerschaft". Gerade hat der Göttinger Rechtsprofessor Uwe Diederichsen erklärt, dass unterschiedliche Intensitäten und Formen gleichgeschlechtlicher Orientierung nicht hinreichend erforscht seien. Von "schrillen Typen" bei Love-Parades spricht Diederichsen und von Ehegefährung durch homosexuelle Verführungen. "Der rot-grüne Gesetzentwurf wird vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Bestand haben", ist der Jurist überzeugt. Was die Regierung plane, sei eine Kopie der Ehe. Dabei sei die Frage, ob das Fehlen eines rechtlichen Rahmens für gleichgeschlechtliche Partner überhaupt eine Diskriminierung sei, gar nicht geklärt.

In seiner Argumentation steht der Göttinger im Kreise der Rechtsexperten weitgehend allein, mit seinen Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes allerdings nicht. Das Gros der vom Bundestags-Rechtsausschuss gehörten Experten sieht eindeutigen Korrekturbedarf am rot-grünen Papier. Bedenken löst vor allem der Versuch aus, eine weitgehende Gleichstellung zu erreichen, ohne jedoch den besonderen Stellenwert der Ehe im Grundgesetz zu gefährden. Professor Dieter Schwab, Jurist an der Universität Regensburg, nennt es "nicht plausibel", dass in einigen Punkten auf völlige Gleichstellung verzichtet werden soll. Das Ausnehmen verschiedener Punkte etwa im Unterhaltsrecht erscheine völlig beliebig. "Das kann zu einer Reihe von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht führen", warnt Schwab. Für logischer hätte er die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben gehalten, "wenn man es denn politisch möchte".

Als "grundsätzlich legitimierbar" bezeichnet auch Verfassungsrechtler Gerhard Robbers die rot-grünen Pläne. Eine Ehe und eine auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Partnerschaft seien durchaus ähnlich strukturiert, glaubt Robbers. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht erkennen lassen, dass es Partnerschaftsregeln für homosexuelle Paare für bedenklich halte. Ziel sei ganz klar eine Besserstellung der Betroffenen, aber keine Aushöhlung von Ehe und Familie. Den Regierungsentwurf hält der Verfassungsrechtler dennoch nicht für "der Weisheit letzten Schluss". Vermutlich müsse das Gesetz bald nachkorrigiert werden. Wie Robbers bemängeln mehrere Experten "die sehr hohe Zahl" an handwerklichen Fehlern am Gesetzentwurf der Koalition. Vermisst wird insbesondere die Klarstellung, dass eingetragene Lebenspartner nicht parallel eine Ehe eingehen können.

Die Wiener Professorin Bea Verschraegen, die einen Vergleich internationaler Regelungen erarbeitet hat, zieht ein ambivalentes Fazit: "Dieser Entwurf will viel zu viel und viel zu wenig." Zu wenig vielleicht auch für Nicht-Homosexuelle: Mehrere Juristen regen an, in die neue Regelung nicht nur gleichgeschlechtliche Paare einzubeziehen. Nicht nur der Göttinger Diederichs erinnert daran, dass vertraute und verantwortungsvolle Partnerschaften auch abseits sexueller Neigung entstehen - etwa unter Geschwistern -, die nach einem rechtlichen Rahmen außerhalb der Ehe verlangen. Auch sie könnten Gleichbehandlung einklagen wollen.

Zu Gelassenheit mahnt Hein Kötz, Direktor für ausländisches und internationales Privatrecht am Max Planck-Institut: "Es sind keine Probleme nach Einführung der Gesetze etwa in den nordischen Ländern bekannt." Zudem sei die Zahl der Registrierungen überall deutlich unter den Schätzungen geblieben. Durchaus Grund zur Gelassenheit bei Rot-Grün - auch wenn das Gesetz wohl so oder so den Weg über Karlsruhe nehmen wird.

Karina Christen

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