zum Hauptinhalt

Politik: Homo-Ehe: Attacke von den Unions-Ländern

Als "Bruch des Ehe- und Familienverständnisses der Verfassung" hat Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) die Anerkennung homosexueller Lebenspartnerschaften bezeichnet und vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einen Stopp des Gesetzes beantragt. Über eine einstweilige Anordnung, mit der das Inkrafttreten der Reform bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Prüfung verhindert werden soll, wird der Erste Senat am kommenden Mittwoch entscheiden.

Als "Bruch des Ehe- und Familienverständnisses der Verfassung" hat Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) die Anerkennung homosexueller Lebenspartnerschaften bezeichnet und vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einen Stopp des Gesetzes beantragt. Über eine einstweilige Anordnung, mit der das Inkrafttreten der Reform bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Prüfung verhindert werden soll, wird der Erste Senat am kommenden Mittwoch entscheiden. Das im Februar 2001 vom Bundestag beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz sieht für eingetragene homosexuelle Partnerschaften unter anderem ein gemeinsames Namensrecht und gesetzliche Erbansprüche vor. Weiter besteht ein gerichtliches Aussageverweigerungsrecht, im Ausländerrecht werden eingetragene Partnerschaften Ehepaaren nahezu gleichgestellt. Umgekehrt entstehen aber auch Pflichten. Partner sind auch nach einer Trennung einander unterhaltspflichtig.

Die Unions-Länder Bayern, Sachsen und Thüringen halten das Gesetz für verfassungswidrig, da nach dem Grundgesetz allein "Ehe und Familie" unter dem besonderen Schutz des Staates stünden. Denn sie seien auf Nachkommenschaft angelegt und "Keimzelle einer zukunftsfähigen Gesellschaft". Daher gebe es ein "Abstandsgebot" zwischen Ehe und Familie und anderen Partnerschaftsformen. Mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften werde jedoch "nach und nach eine zweite Eheform entwickelt", so Thüringens Justizminister Andreas Birkmann bei der Anhörung.

Da sich nach Schätzung des bayerischen Justizministers Manfred Weiß (CSU) ab August - dem geplanten Inkrafttreten - bis zu zehntausend homosexuelle Lebensgemeinschaften in Deutschland eintragen lassen könnten, müsse das Gesetz bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Prüfung gestoppt werden. Denn werde es später für verfassungswidrig erklärt, müsste alles wieder rückabgewickelt werden. Umgekehrt sei den Paaren zuzumuten, die endgültige Entscheidung abzuwarten.

Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen und entscheidender Initiator der Reform, sprach dagegen im Falle eines Stopps von einem "negativen Signal". Beck erinnerte an die Verfolgung und Diskriminierung Homosexueller in Deutschland; bis 1969 war Homosexualität strafbar. Vertreter des Bundesjustizministeriums widersprachen in Karlsruhe der behaupteten Nivellierung der Ehe: "Die eingetragene Lebenspartnerschaft steht nicht in Konkurrenz zu Ehe und Familie; sie nimmt Heterosexuellen nichts", so Staatssekretär Eckhard Pick aus dem Bundesjustizministerium. Die Juristen stritten auch darüber, dass ein Teil des Gesetzes abgetrennt und nur im Bundestag verabschiedet wurde.

Zur Startseite