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Politik: "Homo-Ehe": Gemeinsamer Name und Steuervorteile für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Nach längerem Tauziehen hat sich die rot-grüne Koalition in Berlin jetzt weitgehend über die so genannten Homo-Ehen - eingetragene Lebenspartnerschaften - geeinigt. Ein entsprechender Bericht der "Berliner Zeitung" wurde am Mittwoch von der SPD-Bundestagsabgeordneten und Rechtsexpertin Margot von Renesse bestätigt.

Nach längerem Tauziehen hat sich die rot-grüne Koalition in Berlin jetzt weitgehend über die so genannten Homo-Ehen - eingetragene Lebenspartnerschaften - geeinigt. Ein entsprechender Bericht der "Berliner Zeitung" wurde am Mittwoch von der SPD-Bundestagsabgeordneten und Rechtsexpertin Margot von Renesse bestätigt. Damit wollen SPD und Grüne ein weiteres wichtiges Wahlversprechen einlösen, nachdem sich Justizministerin Herta Däubler Gmelin (SPD) im Dezember mit einem ersten Entwurf bei beiden Parteien nicht durchsetzen konnte.

Mit dem geplanten Gesetz, das bei der CDU/CSU heftige Kritik auslöste, will die Koalition gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften fast dieselben Rechte und Pflichten einräumen wie Ehepartnern. So sollen sie die Möglichkeiten bekommen, die eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt zu schließen (und dort auch aufzulösen). In diesen Verbindungen müssen die Lebenspartner - etwa in Unterhaltsfragen - ebenso füreinander einstehen wie Eheleute. Sie sollen einen gemeinsamen Namen führen können und - beispielsweise im Falle schwerer Erkrankungen - das Recht haben, sich gegenseitig zu vertreten.

Für Kinder, die sie aus vorangegangenen Beziehungen mit in die Partnerschaft bringen, soll es ein gemeinsames "kleines Sorgerecht" geben. Es soll Angelegenheiten des alltäglichen Lebens umfassen, etwa die Entscheidungen über Schul- oder Arztbesuche. Verbesserungen soll es für homosexuelle Paare auch im Steuerrecht geben, so dieselben Freibeträge wie bei Ehepaaren im Falle einer Erbschaft. Allerdings soll anstelle des günstigeren Ehegattensplittings nur das so genannte Realsplittig gewährt werden, das für geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner gilt. In der gesetzlichen Krankenversicherung sollen homosexuelle Partner wie Eheleute mit versichert werden können. Die CDU/CSU warf der Koalition vor, sie schliddere mit ihrem Vorstoß "in die Leitplanken der Verfassung".

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