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Politik: Homo-Ehe: Regierungsfraktionen einigen sich auf Gleichstellungsgesetz

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben sich auf einen Entwurf zu einem Lebenspartnerschaftsgesetz geeinigt. Nachdem am Montag der SPD-Parteivorstand die entsprechende Vorlage abgesegnet hat, wird er am heutigen Dienstag in der Fraktion beraten werden und am Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag gehen.

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben sich auf einen Entwurf zu einem Lebenspartnerschaftsgesetz geeinigt. Nachdem am Montag der SPD-Parteivorstand die entsprechende Vorlage abgesegnet hat, wird er am heutigen Dienstag in der Fraktion beraten werden und am Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag gehen. Bis zuletzt hatten sich SPD und Grüne untereinander und mit Innenminister Otto Schily (SPD) darüber gestritten, wie mit Paaren mit einem ausländischen Partner umgegangen wird. Schily zögerte offensichtlich auch in der Frage, wie Partner von homosexuellen Beamten rechtlich behandelt werden sollen.

In dem nun vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften" heißt es, dass ausländische Lebenspartner in die "Vorschriften des Familiennachzugs einbezogen" werden. Sie sollen eine regelmäßige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen, wenn sie zu ihrem deutschen Partner ziehen. Beamte werden in dem Entwurf kaum fündig. So sollen zwar die "wesentlichen beamtenrechtlichen Regelungen" auf ihre Lebenspartner angewendet werden, aber den wichtigsten Punkt berührt der Entwurf nicht: Die Pensionsleistungen an den gleichgeschlechtlichen Partner eines Staatsdieners. SPD und Grüne haben diesen Punkt dem Vernehmen nach deswegen ausgeklammert, weil sie die weitere Entwicklung der Rentenkonsensgespräche abwarten wollen. Außerdem müssen die Länder einer Änderung des Beamtenversorgungsrechts zustimmen, was sie nach derzeitiger Stimmenverteilung im Bundesrat kaum machen werden. Die in das Ressort von Schily fallenden Veränderungen am Beamtenrecht beziehen sich daher ausschließlich auf Bundesgesetze, die der Innenminister ohne die Länder verändern kann. Ansonsten wird sich der Bundesrat jedoch mit fast jedem Punkt des Entwurfs beschäftigen müssen. Insbesondere der Pfeiler der Reform fällt unter die Verwaltungshoheit der Länder: Die Partnerschaft soll auf dem Standesamt eingetragen werden, was mindestens in Stadtstaaten Ländersache ist. Bevor die beiden Rechtspolitiker Volker Beck (Grüne) und Dieter Wiefelspütz (SPD) sich für ihre Fraktionen auf einem gemeinsamen Gesetzesvorschlag einigen konnten, hatte es immer wieder Streit um die verschiedenen Reformvorschläge gegeben. Beck hatte zuletzt ein Junktim zwischen dem Vorhaben und der Justizreform hergestellt. Für die Grünen ist das Gleichstellungsgesetz nach eigenem Bekunden ein wichtiges politisches Anliegen, um sich als gesellschaftsverändernde Partei zu profilieren. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) will die Justizreform schnell realisieren.

Ulrike Fokken

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