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Politik: Homo-Ehe: Rot-Grün spricht von historischem Wendepunkt

Für gleichgeschlechtliche Paare soll mit der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" ein neues familienrechtliches Institut geschaffen werden. Die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, Peter Struck und Kerstin Müller, haben bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs an Union und FDP appelliert, dem Vorhaben nicht im Wege zu stehen.

Für gleichgeschlechtliche Paare soll mit der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" ein neues familienrechtliches Institut geschaffen werden. Die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, Peter Struck und Kerstin Müller, haben bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs an Union und FDP appelliert, dem Vorhaben nicht im Wege zu stehen. Im Bundestag wird am kommenden Freitag die erste Lesung stattfinden. SPD-Fraktionschef Struck zeigte sich zuversichtlich, das neue Recht bis zum Ende des Jahres verabschieden zu können.

Die Fraktionsspitzen und Rechtsexperten beider Fraktionen bezeichneten es als "einen historischen Wendepunkt im Verhältnis des Staates zu seinen homosexuellen Minderheiten". Der rot-grüne Gesetzentwurf sieht vor, dass homosexuelle Paare sich künftig beim Standesamt als Lebenspartnerschaft eintragen lassen können. Lebenspartner werden als Familienangehörige betrachtet und erhalten damit das Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrecht. Das Namensrecht gilt analog zur Ehe. Trennungen eingetragener Partner werden von den Familiengerichten vollzogen.

Struck und Müller betonten, dass mit den neuen Rechten zugleich Unterhaltsverpflichtungen entstünden. Der Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck hob hervor, dass man mit dem Gesetz zwar gleiche Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte wie für die Ehe geschaffen habe. Es gelte auch für diese Partnerschaften: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet." Struck und Müller wandten sich gegen Bedenken, das neue Recht könnte auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, weil es im Konflikt mit der grundgesetzlichen Privilegierung von Ehe und Familie stehe. "Den Weg der Öffnung der Ehe sind wir nicht gegangen", sagte Müller.

Im Einzelnen sieht das Gesetz vor: Bei Erbrecht und Erbschaftssteuer erfolgt eine Gleichstellung mit Eheleuten, ebenso bei der Schenkungs- und Grunderwerbssteuer. Die steuerliche Privilegierung des Ehegattensplitting wird für eingetragene Partnerschaften nicht wirksam, eingeräumt wird lediglich ein eingeschränktes Realsplitting bis zu 40 000 Mark im Jahr. Das Adoptionsrecht wird nicht verändert. Wie bisher können einzelne homosexuelle Personen ein Kind adoptieren - - gleichgeschlechtliche Paare können es jedoch anders als Eheleute nicht. Der Gesetzentwurf sieht jedoch die Einführung des "kleinen Sorgerechts" vor. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Alfred Hartenbach, verwies darauf, dass in zahlreichen Partnerschaften Kinder leben. Das kleine Sorgerecht räumt bei Alltagsfragen auch dem Lebenspartner Rechte ein, der nicht im Elternverhältnis zum Kindes steht. Das "kleine Sorgerecht" hat bisher kein Vorbild in ehelichen oder nicht-ehelichen Familien. Beck sagte jedoch, diese Regelung der "sozialen Elternschaft" stehe in nächster Zukunft an. Wie in der Ehe können Lebenspartner bei der Krankenkasse künftig beitragsfrei mitversichert werden. Auf die Frage nach den möglichen Kosten für die Versicherungen sagte Beck, es handle sich hier um den "abseitigen Ausnahmefall", der allenfalls bei Partnerschaften auftrete, die Kinder aufziehen. In den allermeisten Fällen seien beide Partner berufstätig und damit auch versicherungspflichtig.

Wenn Kinder vorhanden sind, gelten für Lebensspartnerschaften auch verbesserte Sozialleistungen, wie die Einbeziehung in die Regelungen des Erziehungsgeldes und der erhöhte Leistungssatz beim Arbeitslosengeld. Aus der Unterhaltspflicht folgt aber auch, dass die Einkommen des Partners bei der Berechnung von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe einbezogen werden. Analog gelten soll auch das Recht auf Familiennachzug ausländischer Angehöriger und das Beamtendienstrecht.

Bei diesen beiden Punkten hatte Innenminister Schily in einem Tagesspiegel-Interview öffentlich Bedenken geltend gemacht. Struck sagte dazu lediglich: "Die Bedenken waren mir vorher bekannt." Kerstin Müller äußerte Bedauern über die Äußerungen Schilys, sie teile seine Bedenken nicht. Am Rande der Pressekonferenz sagte sie, die Differenzen mit Schily müsse der Kanzler klären. Schröder hatte die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass dies kein Leib- und Magenthema der SPD-Stammwähler sei. Nach dem Eindruck von Sitzungsteilnehmern hat Schröder damit eine vernünftige Kommunikation angemahnt, aber keinen Einwand gegen das Gesetz formuliert. Die Union hatte die Gesetzespläne bereits abgelehnt. Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats.

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