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Politik: Homo-Ehe: Unions-Länder kämpfen für die traditionelle Ehe

In überraschend sachlicher Atmosphäre ist am Dienstag die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht über das Gesetz zur Homo-Ehe verlaufen. Bayern, Sachsen und Thüringen halten das Gesetz über homosexuelle Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig.

In überraschend sachlicher Atmosphäre ist am Dienstag die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht über das Gesetz zur Homo-Ehe verlaufen. Bayern, Sachsen und Thüringen halten das Gesetz über homosexuelle Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig. SPD, Grüne und die FDP verteidigten dagegen die seit August 2001 geltende Reform. Das Urteil des Ersten Senats wird in einigen Monaten erwartet.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatten die drei Bundesländer in Karlsruhe versucht, das Inkrafttreten der Homo-Ehe mit einer einstweiligen Anordnung zu verhindern. Der Erste Senat lehnte dies damals nach einer sehr emotionalen Verhandlung mit 5 : 3 Stimmen ab, so dass die Reform im August in Kraft treten konnte.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte am Dienstag in Karlsruhe, die eingetragenen Lebenspartnerschaften verletzten den "besonderen Schutz von Ehe und Familie" des Grundgesetzes. Die herausgehobene Bedeutung der Ehe gehe verloren, wenn eine zweite eheähnliche Rechtsform für Homosexuelle geschaffen werde. Der Vertreter der sächsischen Staatsregierung, Ministerialdirigent Jürgen Staupe, sprach von einem "Abstandsgebot". Zwar könne man das Mietrecht für homosexuelle Paare verändern und ihnen ein Aussageverweigerungsrecht in Gerichtsverfahren zugestehen. Wer aber eine weitgehende Gleichstellung wolle, so Staupe, müsse das Grundgesetz ändern. Der thüringische Justizminister Andreas Birkmann (CDU) nannte eine Ungleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnerschaften und Ehen sachgerecht, weil homosexuelle Paare nicht durch die Zeugung und Erziehung von Kindern zum Fortbestand der Gesellschaft beitrügen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hildebrecht Braun hielt dem die steigende Zahl kinderloser Ehen entgegen. Volker Beck (Grüne) betonte, dass mit Einführung homosexueller Lebenspartnerschaften Ehen nichts genommen werde. Wie Beck lobte auch der parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung, Eckhart Pick, in Karlsruhe die Gelassenheit, mit der die Bevölkerung das neue Gesetz akzeptiert habe. Im August 2001 haben sich laut Pick sogar mehr Paare trauen lassen als in den Vormonaten. Das neue Gesetz habe offenbar kein Ehepaar abgeschreckt, so Pick. Großen Raum nahm in der mündlichen Verhandlung die Aufspaltung des Gesetzes ein, mit der die Rechte des Bundesrates nach Ansicht der klagenden Länder willkürlich übergangen wurden.

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