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Politik: Homo-Ehe: Zu viel des Guten - Warum der rot-grüne Gesetzentwurf scheitern wird (Gastkommentar)

Die Sozialdemokraten und die Grünen haben am letzten Tag vor der Sommerpause mit der ersten Lesung ihres Gesetzentwurfes über die eingetragene Lebenspartnerschaft ein Projekt vorgelegt, das die Diskussion im Sommerloch bestimmen wird. So sehr das Grundanliegen dieser Initative zu teilen ist, so sehr muss die Ausgestaltung verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

Die Sozialdemokraten und die Grünen haben am letzten Tag vor der Sommerpause mit der ersten Lesung ihres Gesetzentwurfes über die eingetragene Lebenspartnerschaft ein Projekt vorgelegt, das die Diskussion im Sommerloch bestimmen wird. So sehr das Grundanliegen dieser Initative zu teilen ist, so sehr muss die Ausgestaltung verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Der Entwurf war bereits in der Koalitionsvereinbarung angekündigt worden und wurde nun - ein Jahr nachdem die FDP einen eigenen Gesetzentwurf zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vorgestellt hat - erstmalig breit öffentlich debattiert. Doch der FDP-Entwurf ist durch die rot-grüne Koalition wiederholt blockiert worden. Ich bedaure dies sehr - denn man hätte in der gesellschaftlichen Diskussion schon viel weiter sein können.

Die Liberalen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder - gegen den erheblichen Widerstand der jeweiligen Koalitionspartner SPD und CDU/CSU - für eine Beendigung der Diskriminierung Homosexueller eingesetzt. Was wollen wir mit unserem eigenständigen Entwurf erreichen?

Die FDP will überall dort, wo der Gesetzgeber zwingend gefordert ist, so etwa beim Zeugnisverweigerungsrecht und auch beim Erbschafts- und Erbschaftssteuerrecht, mit gesetzlichen Änderungen bestehende Verantwortungsgemeinschaften stärken, ihnen Rechte gewähren und ihnen selbstverständlich auch Pflichten auferlegen. Dabei setzt die FDP - ihrer liberalen Grundüberzeugung folgend - grundsätzlich auf den freien Willen der Partner und gibt ihnen größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Nur dort, wo der Staat gefragt ist, wird die bisherige Gesetzgebung einem modernen, gesellschaftlich breit akzeptierten Verständnis von gegenseitiger Verantwortung der Partner angepasst.

Der grün-rote Koalitionsentwurf setzt leider wieder einmal nahezu ausschließlich auf staatliche Reglementierung. Die typisch deutsche Regelungswut geht soweit, dass selbst das Schornsteinfegergesetz und die Milch- und Margarineverordnung geändert werden sollen.

Auch die Problematik der Hinterbliebenenversorgung wirft Fragen auf. Denn die Rentenkonsensgespräche, die zurzeit stattfinden, gehen von der Erkenntnis aus, dass unsere sozialen Sicherungssysteme bei Rente und Gesundheit nur durch mehr Eigenverantwortung und private Eigenvorsorge für die Zukunft gesichert werden können. Ist es daher vernünftig, neue Ansprüche an dieses System zu begründen?

Ziel muss dagegen sein, möglichst schnell verfassungsfest und mit breiter gesellschaftlicher Mehrheit zu einer Regelung zu kommen. Die vielfältige Kritik, gerade auch in regierungsnahen Medien, dürfte selbst dem letzten Zweifler klargemacht haben, welches große Risiko die Regierungskoalition mit ihrem Gesetzentwurf eingeht. Scheitert er nämlich entweder vor dem Bundesrat oder später vor dem Bundesverfassungsgericht, ist eine Chance für lange Zeit vertan. Die Koalition hätte dann Steine statt Brot für die Betroffenen gegeben.

Wie hoch das Risiko ist, dass der Gesetzentwurf an der Verfassung, insbesondere am besonderen Schutz für Ehe und Familie durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes scheitert, zeigt die Kritik von Bundesinnenminister Otto Schily auch in dieser Zeitung. Durch seine deutliche Kritik an einem von seiner Kollegin, der Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, wesentlich erarbeiteten Gesetzentwurf hat er eine Einbringung als Regierungsentwurf verhindert.

So stellt sich für die Liberalen die Frage: Wie soll die FDP für die Zustimmung der von ihr mitgetragenen Länderregierungen zum Gesetzentwurf werben, wenn die Koalition nicht einmal ihren eigenen Verfassungsminister überzeugen konnte?

Der FDP-Entwurf hingegegen garantiert einerseits eine hohe Verfassungssicherheit und andererseits eine hohe Akzeptanz in der Gesellschaft. Er respektiert den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Damit schafft er Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Betroffenen.

Die Liberalen haben ausdrücklich ihre Mitarbeit bei der Gesetzgebung angeboten. Es muss möglich sein, in den Beratungen zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Dabei drängt sich eine Parallele zu dem Konflikt um das Staatbürgerschaftsrecht auf, bei dem die Position der Liberalen auch zu Anfang von der Koalition heftig kritisiert wurde und dann schließlich als richtige und akzeptierte Lösung verabschiedet wurde. Selbst die Christdemokraten werden sich auf Dauer einem vernünftigen Gesetz nicht widersetzen können, denn sonst laufen sie Gefahr, für lange Zeit als rückständige Volkspartei zu gelten.

Am Ende der Debatte, die zudem noch den Wahlkampf in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz betreffen wird, muss ein Gesetz stehen, das den Anforderungen der Betroffenen gerecht wird, verfassungsfest ist und auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stößt.

Die hohen Zustimmungswerte bei Umfragen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollten uns dabei anspornen. Diese hohen Zustimmungen der Gesellschaft werden wir aber nur dann bewahren, wenn wir Ehe und Familie respektieren und fördern und uns um die anderen gesellschaftlichen Verantwortungsgemeinschaften in ähnlicher Weise kümmern.

Jörg van Essen

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