zum Hauptinhalt

Politik: Homo-Ehen müssen mehr Steuern zahlen

Finanzgericht lehnt Vorteile wie bei Verheirateten ab

Berlin/Saarbrücken. Homosexuelle Lebenspartner haben keinen Anspruch auf die steuerlichen Vorzüge einer Ehe. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes am Mittwoch entschieden. Es wies damit die Klage eines Paares ab, das aus Gründen der Gleichbehandlung steuerlich gemeinsam veranlagt werden und so in den Genuss des Ehegattensplittings kommen wollte. „Wir sehen keine Verpflichtung, diese Fälle gleichzustellen“ sagte der an dem Urteil beteiligte Richter Peter Bilsdorfer dem Tagesspiegel. Die Verfassung billige dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu, die Ehe zu privilegieren. Dies habe er mit den steuerlichen Vorteilen getan. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz seien ausdrücklich Sonderregeln geschaffen worden, die keine Gleichstellung mit der Ehe verlangten. Das Finanzgericht entschied zudem, ein Lebenspartner könne Unterhaltszahlungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, soweit der andere Partner selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Das Urteil liegt auf einer Linie mit dem Finanzgericht Düsseldorf, das im Dezember 2003 einen Antrag auf Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer abgelehnt hatte. Nach Auskunft Bilsdorfers hat das Gericht jetzt die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Sollte die Klage dort abgewiesen werden, bleibt nur eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist seit August 2001 in Kraft. Ein Ergänzungsgesetz mit steuerlichen Regelungen hatten die Unionsländer im Bundesrat abgelehnt. Es wurde damals an den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false