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Politik: Hoppla, hier kommt Preußen!

UMSTRITTENES ERBE

Auch in Preußen ist Weihnachten. In Preußen? Nicht ganz. Seit das Land vor bald 56 Jahren in einer der letzten gemeinsamen Handlungen des Alliierten Kontrollrats aufgelöst wurde, gibt es nur mehr das materielle Erbe zu hüten, zu pflegen und – zu teilen. Am heutigen Montag wollen die beiden Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Bescherung feiern – und mit ihrer Unterschrift die Einigung besiegeln, die nach jahrzehntelang schwelendem Streit über die endgültige Aufbewahrung der preußischen Kunstschätze erzielt worden ist.

Anders als das Deutsche Reich, zu dessen Rechtsnachfolge sich die junge Bundesrepublik ohne Wenn und Aber bekannte, hat Preußen keinen einzelnen Nachfolgestaat gefunden. In der Bundesrepublik ging das vormals preußische Eigentum an Grund und Boden, an Gebäuden und deren Ausstattung nach dem „Belegenheitsprinzip“ auf diejenigen Bundesländer über, in denen es sich befand. Nach dieser Regelung wollten Hessen und Niedersachsen auch die dorthin verschlagenen Kulturschätze Preußens einbehalten. Dem widersprach der Bundesgesetzgeber. Er schuf für die beweglichen Kulturgüter, zumal der ehedem in Berlins Mitte, nun aber in der DDR befindlichen Häuser 1957 die Stiftung Preußischer Kulturbesitz – treuhänderisch, wohlgemerkt, bis zur Wiedervereinigung. Wenn man will: bis zur endgültigen Bereinigung des preußischen Erbes. Die in Berlin ansässige Stiftung bildet heute unangefochten die größte Kultureinrichtung Deutschlands.

Unangefochten? Nicht ganz. Ein respektabler Teil des preußischen Erbes befand sich in den zahlreichen Schlössern, die von Brühl bei Bonn bis Königsberg über ganz Preußen verstreut waren. Dieses Netz ist für immer zerrissen. Was in Westdeutschland lag, fiel den „alten“ Bundesländern zu. Die West-Berliner Schlösserverwaltung hingegen sammelte in Charlottenburg, was aus den zerstörten Häusern von Berlin und Potsdam gerettet und zerstreut worden war.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 änderte sich die Situation grundlegend. Potsdam übernahm die Führung der nun wieder ost-westlich geeinten Schlösser und Gärten, und die über den Krieg geretteten Bestände konnten nach historischen Gesichtspunkten geordnet werden. Da fiel der Blick auch auf die Kunstwerke, die die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Eigentum beanspruchte. Sinnbild des Streits wurden die drei großformatigen Gemälde Caspar David Friedrichs, die seit 1986 in Charlottenburgs Romantiker-Galerie glänzen durften. Doch mit der Wiedereröffnung der Alten Nationalgalerie vor einem Jahr wanderten zwei der Bilder auf die Museumsinsel – in die geographische Nähe des einstigen Schlosses, für das sie 1810 vom Königshaus erworben worden waren.

Die Berlin-Brandenburgische Schlösserverwaltung aber reklamierte sie für Charlottenburg als Teil des herrscherlichen Inventars. Eine rechtliche Grundlage freilich gab es dafür nicht, seit der Bundesgerichtshof bereits 1973 zugunsten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz entschieden hatte. Es blieb das moralische Argument des einstigen Sammlungszusammenhanges. Doch die heutige Schlösserverwaltung ist, ihrem Namen gemäß, allein auf Berlin und Brandenburg beschränkt. Sie repräsentiert wohl den Kern, doch nur einen Teil des königlichen Erbes. Der Stiftung Preußischer Kulturbesitz aber ist vom Gesetzgeber aufgetragen, „bis zu einer Neuregelung nach der Wiedervereinigung die ihr übertragenen preußischen Kulturgüter für das deutsche Volk zu bewahren“. Diese Neuregelung steht noch immer aus – und das Abkommen über Trägerschaft und Finanzierung gilt nur noch bis zum Jahr 2005.

Preußens Nachlass ist vom heutigen Tag an schiedlich geregelt. Der Besucher wird manche vertrauten Kunstwerke an anderem Ort aufsuchen müssen – wo es ging, im geschichtlich treffenderen Kontext. Mit dem Schlussstrich unter den Streit ist dieser Nachlass frei, zum Erbe ganz Deutschlands zu werden – und zur gemeinsamen Verantwortung. Von heute an sind Bund und Länder in der Pflicht, miteinander zu verhandeln, wie sie Lust und Last dieses Erbes miteinander teilen wollen. Davon lossagen können sie sich ohnehin nicht.

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