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Politik: Hundt verlangt sparsameres Wirtschaften im Gesundheitswesen

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat die Bundesregierung aufgefordert, die Ausgaben der Krankenkassen auf das Notwendige zu begrenzen und für "eine dauerhafte Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung auf unter zwölf Prozent" zu sorgen. Der Arbeitgeberbeitrag müsse "auf die Hälfte des Beitragssatzes der günstigsten wählbaren Krankenkasse" festgeschrieben werden und dürfe höchstens sechs Prozent betragen, erklärte Hundt der "Leipziger Volkszeitung".

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat die Bundesregierung aufgefordert, die Ausgaben der Krankenkassen auf das Notwendige zu begrenzen und für "eine dauerhafte Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung auf unter zwölf Prozent" zu sorgen. Der Arbeitgeberbeitrag müsse "auf die Hälfte des Beitragssatzes der günstigsten wählbaren Krankenkasse" festgeschrieben werden und dürfe höchstens sechs Prozent betragen, erklärte Hundt der "Leipziger Volkszeitung". Dies sei notwendig und möglich.

"Die Bundesregierung ist mit der Zusage angetreten, die Lohnzusatzkosten zu senken. Der Weg dahin führt nur über Beitragssatzsenkungen in den Sozialversicherungen", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Die von der Regierung geplante Gesundheitsreform strebe aber lediglich eine Stabilisierung des momentanen Rekord-Beitragsniveaus von durchschnittlich 13,6 Prozent an.

Hundt forderte, die Leistungen der solidarischen Krankenversicherung müssten auf eine Basissicherung des medizinisch Notwendigen beschränkt werden. Darüber hinaus gehende Aufwendungen dürften die Arbeitskosten nicht belasten.

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