zum Hauptinhalt

Politik: Ich-AG statt neue Sozialhilfe

Berlin Für Langzeitarbeitslose, die befürchten müssen, ab Januar keine Unterstützung mehr zu bekommen, könnte die Gründung einer Ich-AG ein lohnenswerter Ausweg sein. Das zumindest raten Arbeitsloseninitiativen derzeit den Betroffenen.

Berlin Für Langzeitarbeitslose, die befürchten müssen, ab Januar keine Unterstützung mehr zu bekommen, könnte die Gründung einer Ich-AG ein lohnenswerter Ausweg sein. Das zumindest raten Arbeitsloseninitiativen derzeit den Betroffenen. In einem Interview mit der ARD-Sendung „Report“ forderte ein Berater des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Langzeitarbeitslosen sogar dazu auf, diesen Weg bewusst zu wählen, um nicht in das ab 2005 geltende Arbeitslosengeld (ALG) II abzustürzen.

In der Tat könnte die Gründung einer Ich-AG für alle Arbeitslosenhilfeempfänger lohnenswert sein, die schon jetzt ahnen, dass sie wegen ihres Vermögens oder des Einkommens des Lebenspartners keinen Anspruch auf ALG II haben werden. Das sieht man auch in der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit so. Allerdings wies eine Sprecherin am Montag darauf hin, dass dieser Weg sich nur für Betroffene rechne, die entweder Alleinstehende mit Vermögen seien oder einen gut verdienenden Partner hätten. Für Familien und so genannte Bedarfsgemeinschaften rechne sich eine Ich-AG-Gründung meist nicht. Die Bundesagentur forderte am Montag von den Beratungseinrichtungen, die Menschen nicht zum „bewussten Leistungsmissbrauch aufzurufen“.

Wer sich eigentlich nicht selbstständig machen will, die 600 Euro Monatszuschuss der Arbeitsagentur aber mitnehmen möchte, sollte beachten, dass ihm das Geld nicht netto bleiben wird. Denn eine Voraussetzung für die Gewährung ist der Nachweis der Versicherung. Und die ist von den 600 Euro zu bezahlen. Für die Gründung einer Ich-AG zahlt die Arbeitsagentur ein Jahr lang 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro pro Monat. Alle Bezieher von Arbeitslosengeld und -hilfe haben darauf einen Rechtsanspruch, und zwar ohne einen Nachweis erbringen zu müssen, dass sie wirklich selbstständig sind. Auch ein unternehmerisches Konzept muss nicht eingereicht werden. asi

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false