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Politik: „Ich traue Stoiber nicht“

Edmund Stoiber hat im Tagesspiegel angekündigt, er wolle die Homo-Ehe bestehen lassen, wenn die Union an die Regierung kommt. Überrascht Sie das?

Edmund Stoiber hat im Tagesspiegel angekündigt, er wolle die Homo-Ehe bestehen lassen, wenn die Union an die Regierung kommt. Überrascht Sie das?

Überrascht bin ich von Stoibers Doppelzüngigkeit. Vor dem Verfassungsgericht ließ er erklären, dass er das Gesetz nicht in Gänze kassieren, aber jede Einzelbestimmung auf den Prüfstand stellen will.

Sie glauben Stoiber also nicht?

Ich traue ihm nicht.

Am Mittwoch entscheidet das Verfassungsgericht über die Lebenspartnerschaft. Was geschieht, wenn das Gesetz gekippt wird?

Dann würden wir den Spielraum, den das Gericht lässt, für einen neuen Anlauf ausloten. Aber das ist eine hypothetische Frage. Das Gericht hat bereits deutlich gesagt, dass die Fundamente der Ehe durch das neue Gesetz nicht erschüttert würden. Das war ein klares Signal. Möglicherweise schreiben die Richter in einigen Punkten aber Korrekturen vor.

In welchen?

Es ist zum Beispiel umstritten, was geschieht, wenn jemand eine Ehe eingehen will, gleichzeitig aber noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Ist die Partnerschaft dann automatisch aufgehoben? Ich rechne mit Hinweisen an Rechtsprechung oder Gesetzgeber.

Der Bundesrat hat sich gegen den zustimmungspflichtigen Teil des Gesetzes gewehrt. Darin geht es vor allem um Fragen der Steuer und des Vollzugs. Was wird daraus?

Wünschenswert wäre, dass wir nach dem Urteil des Verfassungsgerichts gemeinsam überlegen, was davon wir noch verwirklichen können.

Werden die Steuern dazugehören?

Sie sollten es. Es ist doch eine Diskriminierung, dass Lebenspartner Unterhaltsverpflichtungen eingehen, sie ihre Leistungen aber nicht steuerlich geltend machen können, wie das sonst beim Ehegatten- oder Kindesunterhalt möglich ist.

In Berlin dürfen die Homosexuellen ihre Partnerschaft vor dem Standesamt schließen, in Bayern müssen sie zum Notar. Kann Rot-Grün damit leben?

Man kann damit leben, aber es ist demütigend und zudem unsinnig, den Vollzug nicht den Standesämtern zu überlassen. Der Datenabgleich muss über Standesämter laufen, weil dort festgestellt wird, ob die Partner unverheiratet sind. Auch in Bayern muss der Notar mit den Unterlagen zum Standesamt.

Das Interview führte Jost Müller-Neuhof.

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