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Im Blick: Die Illusion vom Rockerfrieden

Frank Jansen über den Handschlag von Hells Angels und Bandidos.

Von Frank Jansen

Es war beinahe rührend, wie sich die Rockerhäuptlinge am Mittwoch Frieden schworen. Die zwei führenden Kuttenträger von Hells Angels und Bandidos wirkten zwar etwas deplatziert im noblen Ambiente der Kanzlei des Hannoveraner Anwalts Götz von Fromberg, doch die Wahl der Kulisse war kein Zufall. Die seriöse Advokatenaura sollte den Friedensschluss der Rockerclubs glaubwürdig erscheinen lassen. Gelungen ist das kaum. Bei den Innenministern, die sich am Donnerstag und Freitag in Hamburg trafen, sind die Zweifel am plötzlichen Ende des jahrelangen und mit brachialer Gewalt ausgetragenen Konflikts unüberhörbar. So bleibt ein Verbot der verfeindeten Rockergangs auf der sicherheitspolitischen Agenda. Fraglich ist aber, ob das die Rockerkriminalität eindämmen würde.

Immerhin, so könnte man sagen, hat das Gerede über ein staatlich verordnetes Ende von Hells Angels und Bandidos schon ein wenig gewirkt. Die Rocker haben sich vermutlich zum Schauspiel des Friedens von Hannover entschlossen, weil sie der Innenministerkonferenz signalisieren wollten, die Notwendigkeit eines Verbots nehme ab. Sie treibt offenbar die Angst, ihre legalen und illegalen Geschäftsinteressen könnten leiden. Außerdem würde ein Verbot bedeuten, dass die Rocker die wie einen Fetisch geliebten Kutten mit den Insignien nicht mehr öffentlich tragen dürften. Die martialisch zur Schau gestellte Männlichkeit wäre um den entscheidenden Farbtupfer reduziert. Rocker sind da sehr empfindlich. Die Verbote regionaler Hells-Angels- Charter und Bandidos-Chapter, die seit 1983 in der Bundesrepublik ergingen, haben den harten Männern wehgetan. Aber gestoppt wurden sie nicht.

Ein hochrangiger Sicherheitsexperte formuliert es sarkastisch: „Wer mit einer abgesägten Schrotflinte herumläuft, lässt sich durch ein Verbot nicht aufhalten.“ Außerdem geben die Rocker ihren mit Schwüren besiegelten Zusammenhalt nicht auf, genauso wenig wie die kriminellen Aktivitäten. Ein Hells Angel, der sich nicht mehr öffentlich als Hells Angel zeigen darf, bleibt es konspirativ doch – da dürfte auch die angedrohte Rache bei Verrat weiter wirken. Und wenn ein Höllenengel seinen Lebensunterhalt als Zuhälter oder als Türsteher einer Diskothek verdient, der vom Drogenkonsum im Lokal profitiert, wird er die Erwerbsquelle kaum aufgeben, weil sein Charter verboten wurde. Dasselbe dürfte für die Bandidos und andere Rockerclubs gelten.

Auch die Erfahrungen, die der Staat mit Verboten politischer Gruppierungen gemacht hat, mahnen zur Vorsicht. Die Zerschlagung zahlreicher Neonaziformationen hat die Szene nur vorübergehend geschwächt. Es wurden kurzfristig Strukturen zerstört und Gelder sowie Sachwerte sichergestellt, doch die Rechtsextremisten organisierten sich neu, in zunehmend lockeren Verbünden, die mit dem Vereinsrecht kaum noch zu packen sind.

Auch bei den Rockern wären Ausweichmanöver zu erwarten. Der Staat könnte sie nur erschweren, wenn die Innenminister einig wären, Hells Angels und Bandidos nicht nur regional, sondern bundesweit zu verbieten. Der Aufwand wäre enorm. Genauso wie das Risiko, dass dann andere Rockerclubs mächtig wachsen.

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