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Im BLICK: Kinder auf Lizenz

Kinderbetreuung, Frauen im Beruf, Geburtenrate, das sind Themen, bei denen die deutsche Politik französische Modelle untersucht. Neu hinzugekommen ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), um deren Verbot oder Zulassung in Deutschland heftig gestritten wird.

Kinderbetreuung, Frauen im Beruf, Geburtenrate, das sind Themen, bei denen die deutsche Politik französische Modelle untersucht. Neu hinzugekommen ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), um deren Verbot oder Zulassung in Deutschland heftig gestritten wird. Gerade die Grünen verweisen auf die Regelungen im Nachbarland. Auch in Frankreich wurde debattiert, doch man fand zu einer pragmatischen Lösung.

Bei der PID werden die im Reagenzglas erzeugten Embryonen schon vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Genschäden untersucht. Diese Methode galt in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz von 1990 als verboten. Der Bundesgerichtshof jedoch erlaubte vor einigen Monaten die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden.

In Frankreich schränken Gesetze die Anwendung von PID seit 1997 ein, die erste Lizenz wurde 1999 erteilt, das erste PID-Baby 2000 geboren. Eine Kontrollbehörde für Bioethik wurde 2005 gegründet. Die PID ist nur zugelassen, um eine schwere Krankheit zu vermeiden, wenn ein Elternteil ein Gen für eine Anomalie hat oder es in der direkten Familie liegt und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt. Zu schweren Krankheiten zählen Mukoviszidose, Huntington oder Hämophilie. Erlaubt ist nur die Untersuchung eines spezifischen Risikos.

Seit 2003 wurde die PID auf die Identifizierung von geeigneten Embryonen ausgeweitet, die als Gewebespender für erkrankte Geschwister infrage kommen. Auch die Diagnostik für Erkrankungen, die erst später im Leben auftreten, ist zulässig. Nicht gestattet ist die Bestimmung des Geschlechts aus nichtmedizinischen Gründen, das therapeutische Klonen zu Forschungszwecken, das reproduktive Klonen.

In der Praxis ist die PID genau geregelt, bisher gibt es nur drei Krankenhäuser mit einer Lizenz. Wird gegen die Regeln verstoßen, drohen zwei Jahre Gefängnis. Doch gibt es Spielraum. Die Definition, was eine besonders schwere Erkrankung ist, überlässt der Gesetzgeber den lizenzierten Zentren. Deshalb entwickelten sich darüber unterschiedliche Auffassungen. Die Zahl der möglichen untersuchten Krankheiten steigt nach Schätzungen um mindestens zwei im Jahr.

Die Zahl der PID bleibt indes gering, pro Jahr sind es rund 100, Tendenz leicht steigend. Viele Franzosen gehen ins Ausland, vor allem nach Belgien, weil dort das Spektrum der untersuchten Krankheiten größer ist. Kürzlich beriet der französische Ethikrat, ob man die PID nicht auch für das Down-Syndrom erlauben solle. Doch die Kritiker im Rat hielten dagegen: Das würde die Eingrenzung auf schwere Krankheiten sprengen.

Der Blick auf Frankreich zeigt, die Diskussionen gehen auch mit einer gesetzlichen Regelung weiter und es gibt tatsächlich die Tendenz, den Anwendungsbereich der PID zu erweitern. Das Beispiel zeigt aber auch, dass Erweiterungen kritisch begleitet werden und Konsens darüber herrscht, die Diagnose restriktiv zu handhaben. Wenn es zu einem „Dammbruch“ kommen sollte, wie ihn viele deutsche Gesundheitspolitiker bei der PID-Zulassung befürchten, steht er in Frankreich jedenfalls noch aus.

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