zum Hauptinhalt

Politik: Im Ernstfall muss das Fernsehen warnen

In Deutschland ist der Katastrophenschutz Ländersache. Nach dem 11. September jedoch wurde ein neues Bundesamt geschaffen

Berlin - Sollte in Deutschland einmal der Ernstfall eintreten - sei es durch ein großes Chemieunglück, einen schweren Reaktorunfall, einen Terroranschlag oder eine Flutkatastrophe - liegt die Entscheidung über Notmaßnahmen bei den Ländern, Katastrophenschutz ist Ländersache. Die Meldungskette läuft in der Regel von Polizei und Feuerwehr über die Innenminister der Länder und dort an die Krisenstäbe.Der Bund sitzt am Tag X erst einmal auf der Zuschauerbank. Den Ländern obliegt in Kooperation mit Städten und Gemeinden das Krisenmanagement. Selbst im gemeinsamen Lagezentrum von Bund und Ländern, als Koordinationsstelle eingerichtet, hat der Bund kein Eingriffsrecht. Gleichwohl bemüht er sich um Einfluss. So untersteht das Zentrum dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das von der Bundesregierung im April 2004 als Reaktion auf den 11. September und das Elbe-Hochwasser gegründet wurde, um die Fachkompetenz des Bundes zusammenzuführen.

An Einsatzkräften mangelt es dem Katastrophenschutz in Deutschland nicht, eher an Organisation, Kommunikation und Vernetzung. Nimmt man allein die Zahl freiwilliger und hauptberuflicher Feuerwehrleute, die in einer halben Stunde vor Ort einsatzbereit sein können – sie liegt nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbands bei rund 500 000 –, scheint Deutschland gut gerüstet. Dazu kommen neben der Polizei knapp 70 000 Kräfte des Technischen Hilfswerkes und die Mitarbeiter der Sanitätsorganisationen, etwa des deutschen Roten Kreuzes oder des Malteser Hilfsdienstes. „Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten haben wir ein sehr gutes Leistungspotenzial“, sagt der Vizepräsident des Feuerwehrverbandes, Albrecht Broemme.

Dennoch bemängeln Experten ungenügende Vorbereitung etwa auf einen Terroranschlag mit hunderten von Toten, wie das ZDF in der fiktiven Reportage „Tag X“ unlängst aufzeigte. So wurde zum Beispiel das Sirenen-Alarmsystem gestrichen, mit dem die Bevölkerung zum Verlassen von Gebäuden aufgefordert werden konnte. Auch sei die Notfallversorgung in Krankenhäusern mangels Medikamentenvorräten nicht garantiert. Broemme beklagt außerdem schwerwiegende Ausrüstungsmängel. So hätten die Finanzminister aus Bund und Ländern jahrelang die Einführung eines digitalen Funksystems blockiert. „Dabei war ihnen bekannt, dass das analoge System schon bei größeren Einsätzen zusammenbricht.“ Unzufrieden ist der stellvertretende Verbandschef zudem mit den unterschiedlichen Landesgesetzen zum Katastrophenschutz. „Unterschiedliche Begrifflichkeiten können bei besonderen Schadenslagen zu Zeitverzögerungen und Missverständnissen führen. Das ist ein überflüssiges Risiko.“ Nötig seien deshalb einheitliche Gesetze und Führungsstrukturen in den Krisenstäben der Länder. Bisher sind diese Stäbe nicht einheitlich zusammengesetzt.

Im Ernstfall würden auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender in die Pflicht genommen, die Bevölkerung zu informieren – sowohl das ZDF als nationaler Fernsehsender als auch die Hörfunkprogramme der ARD. Die Sender müssen deswegen ihre Programme auch so aufwendig und umfassend verbreiten, dass jeder Haushalt in Deutschland zu erreichen ist, terrestrisch, per Kabel und Satellit. Das ZDF zum Beispiel kann auch dann senden, wenn die öffentliche Stromversorgung zusammengebrochen ist.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false