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Politik: Im Namen der Völkerverständigung Sowjetische Kriegsgefangene fordern Entschädigung

Sie sind die zweitgrößte Opfergruppe des Zweiten Weltkrieges. Von 5,7 Millionen sowjetischen Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft starben 3,3 Millionen durch menschenunwürdige Haftbedingungen und bei der Zwangsarbeit.

Sie sind die zweitgrößte Opfergruppe des Zweiten Weltkrieges. Von 5,7 Millionen sowjetischen Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft starben 3,3 Millionen durch menschenunwürdige Haftbedingungen und bei der Zwangsarbeit. Anders als den zivilen Zwangsarbeitern steht ihnen jedoch keine Entschädigung durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zu. Kriegsgefangenschaft, heißt es im Stiftungsgesetz, „begründet keine Leistungsberechtigung“. Nach der Genfer Konvention dürften Soldaten zur Arbeit herangezogen werden. Ende Februar steht eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts über eine Musterklage zweier ehemaliger Kriegsgefangener an. Ihr Berliner Anwalt Stefan Taschjian beantragte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihrer Entschädigungsanträge. Dies sei die letzte Chance, auch diesen „vergessenen Opfern“ ein „Zeichen zur Völkerverständigung“ zu geben, sagt Taschjian. Er vertritt 1500 Mandanten. Die knapp 50 000 überlebenden Kriegsgefangenen könnten etwa 375 Millionen Euro beanspruchen, so der Anwalt.

Die Anwälte der Stiftung und des ebenfalls beklagten Bundesfinanzministeriums haben dem Gericht nahe gelegt, den Antrag zurückzuweisen: Die Leistungen der Stiftungen seien freiwillig und somit nicht einklagbar. Nach dem Stiftungsgesetz könnten außerdem nur Kriegsgefangene, die rechtmäßig in den Zivilstatus überführt wurden, und solche, die in Konzentrationslagern inhaftiert waren, entschädigt werden. Mit diesem Argument weist die Stiftung auch Ansprüche italienischer Militärinternierter zurück. In diesem Fall trifft das Verwaltungsgericht Berlin jetzt ebenfalls eine Vorentscheidung.

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