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Politik: Im Zweifel für die Reisefreiheit

Anfang 2004 wurde in Köln der Ukrainer Anatoli B. verurteilt, weil er tausende Ukrainer mit Reiseschutzpässen und falschen Verpflichtungserklärungen nach Europa geschleust hatte.

Anfang 2004 wurde in Köln der Ukrainer Anatoli B. verurteilt, weil er tausende Ukrainer mit Reiseschutzpässen und falschen Verpflichtungserklärungen nach Europa geschleust hatte. Im Sommer 2001 hatten Innenministerium (BMI) und Auswärtiges Amt (AA) die deutschen Botschaften angewiesen, den Reiseschutzpass als Ersatz für eine persönliche Bürgschaft zu akzeptieren und empfahlen den Reiseschutz. Mit Hilfe des Papiers kamen in einem Jahr rund 300000 Ukrainer. Vor dieser Regelung musste jeder, der Gäste aus einem problematischen Land einlud, für diese bürgen und für die Kosten aufkommen, falls sie sich als Schwarzarbeiter entpuppten oder straffällig wurden. Dieses Risiko und mögliche Abschiebungskosten wollten Heinz Kübler und seine Reiseschutz AG übernehmen. Der Oberstaatsanwalt im Kölner Schleuserprozess, Egbert Bülles, gewann den Eindruck, die Politik von AA und BMI hätte Menschenhandel begünstigt. Zumal im März 2000 die Botschaften im „FischerVolmer-Erlass“ angewiesen wurden, „in dubio pro libertate“, im Zweifel für Reisefreiheit, zu entscheiden. Wie es zur Einführung des Reiseschutzpasses und der laxen Visapolitik kam, sollte ab Dezember 2004 der Visa-Ausschuss klären. CDU-Obmann Eckart von Klaeden kündigte bei einem Wahlsieg eine Regierungskommission zur weiteren Aufklärung an. Tsp

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