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Politik: In der NPD-Spitze bis zu 15 Prozent V-Leute Bund und Länder wollen nicht

alle Namen öffentlich machen

Berlin (Ch.B./m.m.). In den Vorständen der NPD in Bund und Ländern hat es zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 V-Leute gegeben – also nie mehr als 15 Prozent. Das geht aus der Stellungnahme von Bundesregierung, Bundestag und Ländern im NPD-Verbotsverfahren hervor. Das Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, soll belegen, dass es keine Steuerung der NPD durch den Verfassungsschutz gegeben hat. Nach Überzeugung von Niedersachsens Innenminister Bartling (SPD) wird das Verfahren jetzt „seinen Gang gehen": „Das Gericht wird Verständnis haben, dass wir nicht alle n der V-Leute gleich öffentlich machen können." NPD-Anwalt Mahler sprach „von der völligen Beseitigung des Rechtsstaates im Gerichtsverfahren“. Die FDP forderte den Ausstieg.

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