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Politik: In kleinerem Kreis

Der neue Bundestag hat 299 Sitze – 58 Sitze weniger als bisher. Die Wahlkreise sind deutlich anders zugeschnitten

Von Albert Funk

Der Bundestag ist kleiner geworden. Bei der Wahl am vergangenen Sonntag hat es nur noch 299 Wahlkreise gegeben; seit 1990 hatte die Zahl bei 328 gelegen. Somit wird der neue Bundestag mindestens 598 Abgeordnete haben. Denn zu den 299 nach dem Mehrheitsprinzip direkt im Wahlkreis gewählten Parlamentariern kommen ebenso viele Listenkandidaten, die nach dem Prinzip der Verhältniswahl auf die Parteien verteilt werden. Wegen Überhangmandaten kann die Zahl der Sitze letztlich aber höher sein als die gesetzlichen 598 Abgeordneten. Der erste Bundestag hatte übrigens nur 400 Parlamentarier.

Nicht nur die Verringerung der Zahl der Sitze im Bundestag, sondern auch die Bevölkerungswanderungen der letzten zehn Jahre brachten de facto einen Neuzuschnitt der Wahlkreise in vielen Bundesländern mit sich. Denn von Zeit zu Zeit müssen die Wahlkreisgrenzen der Verteilung der Bevölkerung angepasst werden. Im Ergebnis ist zum Beispiel in Sachsen die „Wahlgeografie" praktisch vollständig verändert worden. Kaum einer der neuen Wahlkreise entspricht einem der alten. Insgesamt wurden in ganz Deutschland 75 Wahlkreise völlig neu geschnitten, insgesamt betrafen die Veränderungen 167 Wahlkreise. Dabei wurden bestehenden Wahlkreisen Wahlbezirke aus aufgelösten Wahlkreisen zugeschlagen.

Ein Vergleich der Zweitstimmen-Ergebnisse ist dennoch möglich: Der Bundeswahlleiter hat auf Grund der Einzelergebnisse der Wahlbezirke die damaligen Zahlen auf die neuen Wahlkreise umgerechnet. Bei den Direktmandaten könnte freilich der eine oder andere Wechsel daran liegen, dass sich der Zuschnitt verändert hat. Denn solche Veränderungen können die soziale Zusammensetzung eines Wahlkreises so verändern, dass die eine oder andere Partei davon profitiert.

Die Wahlkreisreform war 1996 vom Bundestag grundsätzlich beschlossen worden und wurde per Gesetz im Juli 1998 umgesetzt. Nach dem Bundeswahlgesetz muss die Zahl der Wahlkreise in einem Bundesland deren Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis soll nicht mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt aller Kreise abweichen. Derzeit liegt die Durchschnittseinwohnerzahl bei 250 000 Personen. Weicht die Zahl um mehr als 25 Prozent ab, muss eine Neuabgrenzung in dieser Region erfolgen.

Nur Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hatten bei dieser Wahl noch die gleiche Zahl an Wahlkreisen wie 1998. Wegen des Bevölkerungsrückgangs verloren vor allem die ostdeutschen Länder an Wahlkreisen: Sachsen vier, Sachsen-Anhalt drei, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg je zwei, Berlin einen. Im Westen traf es vor allem Nordrhein-Westfalen, das jetzt sieben Wahlkreise weniger hat als 1998.

Die Zahl der Listenabgeordneten und damit die Gesamtzahl der Abgeordneten kann sich erhöhen, wenn es zu so genannten Überhangmandaten kommt, weil eine Partei aus einem Bundesland mehr Direktkandidaten in den Bundestag schickt, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimme, also nach dem Verhältniswahlrecht, eigentlich zukäme. Diese Regelung, die 1998 der SPD zu 13 zusätzlichen Mandaten verhalf, ist vom Verfassungsgericht abgesegnet worden. Für die Wahl am Sonntag war von Fachleuten erwartet worden, dass sich für die CDU in Baden-Württemberg und in Sachsen und für die SPD in Brandenburg solche Überhangmandate ergeben könnten.

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