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Politik: In Konkurs geht die CDU wohl nicht - wieviel Geld die Partei an wen zurückzahlen muss

Dass Altkanzler Kohl seiner Partei nicht besonders hilfreich ist, was die Aufklärung der Spendenaffäre angeht, ist das eine Problem der CDU. Das andere ist finanzieller Art.

Dass Altkanzler Kohl seiner Partei nicht besonders hilfreich ist, was die Aufklärung der Spendenaffäre angeht, ist das eine Problem der CDU. Das andere ist finanzieller Art. Könnte die CDU aufgrund der Millionenbeträge, die sie womöglich zurückzahlen muss, sogar in Konkurs gehen? "Das ist völlig ausgeschlossen", sagt Jörn Ipsen, Staatsrechtler an der Uni Osnabrück. Denn die Summen, die die Partei nach bisherigem Wissen an die Bundestagsverwaltung zahlen müsste, sind im Verhältnis zu ihrem Gesamthaushalt zu gering. Außerdem wird die Partei nicht alle angenommenen Summen in die Kasse von Bundestagspräsident Thierse zahlen, sondern auf weitere Zahlungen verzichten müssen. Ipsen, der Anfang der 90er Jahre das Parteienfinanzierungsgesetz mit ausgearbeitet hatte, kann sich über die Fehlinterpretationen seines Gesetzes aufregen. Gehässige Zungen behaupten nämlich, dass die Bußgelder der CDU an die anderen Parteien im Bundestag gehen.

Nach bisherigen Erkenntnissen müsste die CDU die 100 000 Mark im Koffer des CDU-Vorstands Schäuble an den Bundestagspräsidenten zahlen. Als Strafe muss die Partei daraufhin auf die doppelte Summe - also 200 000 Mark - aus den ihr gesetzlich zustehenden Summen aus der staatlichen Parteienfinanzierung verzichten. Sie verliert also durch die Annahme der "rechtswidrigen Spende" (Ipsen) einen Anspruch auf das Staatsgeld. Das Geld bleibt in der Kasse von Thierse, wie es auch in anderen Bundesverwaltungen mit nicht ausgegebenen Haushaltsposten üblich ist. Es wird jedoch auf gar keinen Fall an die anderen Parteien im Bundestag ausgeschüttet.

Anders verhält es sich mit den Kohl-Millionen. Der Ex-Kanzler hatte zugegeben, dass er bis zwei Millionen Mark von ungenannten Spendern eingenommen hatte. Da auch für Kohl bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt, muss davon ausgegangen werden, dass die Spenden nicht rechtswidrig sind. Laut Parteienfinazierungsgesetz muss die CDU nicht die Spende an Thierses Kasse zahlen, wohl aber eine Strafe in doppelter Höhe. Die bis zu vier Millionen Mark wird Thierse ebenfalls keiner anderen Partei zukommen lassen, sondern an mildtätige Organisationen oder wissenschaftliche Einrichtungen zahlen.

Eine Mark pro Stimme

Thierse lässt derzeit prüfen, ob die CDU Geld aus der ihr zugeflossenen Parteienfinanzierung zurückzahlen muss. Laut Gesetz steht jeder Partei, die über 0,5 Prozent der Stimmen bei einer Bundestagswahl und ein Prozent einer Landtagswahl erhalten hat, eine Mark pro Stimme zu. Hinzukommen die Stimmen aus einer EU-Wahl, die mit einer Mark pro Wähler vergolten werden. Zusätzlich bekommen die Parteien fünfzig Pfennig pro Mark, die sie mit Spenden oder Mitgliedsbeiträgen eingenommen haben. Die CDU hat 1997 aus diesen Töpfen 73,2 Millionen Mark eingenommen. Da jedoch die Fünfzig-Pfennig-Regel bei der CDU auf ungenauen und gefälschten Angaben angewandt wurde, droht der CDU womöglich eine Rückzahlungspflicht. Über die Höhe "gibt es nur Spekulationen", wie Inge Wettig-Danielmeier, SPD-Schatzmeisterin, sagt. Theoretisch könnte sich allein für 1998 ein Betrag von 40 Millionen Mark ergeben, den die CDU aus der Parteienfinanzierung wieder zurückführen muss.

Hochrechnen ließe sich diese Summe seit 1994, als das jetzt gültige Finanzierungsgesetz in Kraft trat. Wettig-Danielmeier kann sich jedoch nicht vorstellen, dass die CDU mehrstellige Millionenbeträge Strafe zahlen muss. Schließlich haben alle Parteien ein Interesse daran, dass die CDU lebensfähig bleibt. Selbst wenn die Partei nur 1997 über 218 Millionen Mark eingenommen hat, werde sie allenfalls einen Anteil der Gesamtschuld an Thierse abführen müssen.

Ulrike Fokken

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