Über das Ziel sind sie sich einig, in einem wichtigen Detail auf den Weg dahin hingegen nicht. Bei ihrer Frühjahrstagung in Hannover hat die Innenministerkonferenz (IMK) betont, dass der Verfassungsschutz effektiver werden muss – doch dann brach erneut der Konflikt auf zwischen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seinen Länderkollegen, vor allem denen der SPD, über die künftigen Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Friedrich legte am Freitag einen Entwurf zur Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vor, der dem BfV Einsätze in den Ländern gestattet, auch wenn diese das nicht wollen. „Das haben wir schon im Herbst abgelehnt“, fauchte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) bei der Pressekonferenz zum Ende des Treffens. Friedrich habe „ein Eigentor geschossen“ mit dem Versuch, „im Windschatten“ der IMK das BfV zu einer „Megabehörde“ aufzuwerten.
Jäger und seine Länderkollegen ärgerten sich auch darüber, dass sie den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers erst am Freitag bekamen und dann kaum noch Zeit blieb, sich bei der Tagung mit dem Inhalt zu beschäftigen. „Befremdet“ zeigte sich auch der derzeitige IMK-Vorsitzende, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Am meisten stört die Länder jedoch, dass sie ihre Verfassungsschutzbehörden im Gesetzentwurf zu Handlangern des BfV degradiert sehen. In dem Papier wird Paragraf 5 Absatz 3, im bestehenden Gesetz nur ein dürrer Satz, beträchtlich erweitert.
Künftig soll das BfV bei gewaltsamen Bestrebungen von Extremisten in einem Land dort „im Benehmen mit der Landesbehörde“ Informationen sammeln dürfen „sowie die Koordinierung ihrer Beschaffung und die zentrale Auswertung übernehmen“. Der Begriff „im Benehmen“ bedeutet nicht, dass ein Land zustimmen muss. Wie zu verfahren wäre, sollte es sich weigern, steht im Entwurf nicht.
Friedrich verwahrte sich gegen die harsche Kritik und hielt Jäger vor, er befinde sich „schon im Wahlkampfmodus“. Der Bundesinnenminister will mit dem Gesetzentwurf eine Konsequenz aus dem NSU-Desaster ziehen. Bei der Suche nach dem untergetauchten Trio hatten die Verfassungsschutzbehörden mehrerer Länder das BfV nur punktuell informiert. Einen koordinierten und kontinuierlichen Einsatz gab es nicht.
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