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Innere Sicherheit: Die Online-Durchsuchung kommt

Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schäuble sind sich einig: Das Bundeskriminalamt erhält weitere Befugnisse - auch zur Online-Durchsuchung privater Computer.

Nach monatelangem Ringen bringt die Bundesregierung das BKA-Gesetz und damit auch die umstrittene Regelung zur Online-Durchsuchung privater Computer auf den Weg. Vorgesehen sei, dass zur Online-Durchsuchung die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden müsse, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris. Die SPD hatte das heimliche Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen abgelehnt. Jetzt haben sich die Ressorts von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geeinigt.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte Paris. "Damit ist der Weg frei, dass das BKA die entsprechenden präventiven Befugnisse bekommt." Vor der Sommerpause könne der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Noch im Februar hatten Zypries und Schäuble über Details des geplanten BKA-Gesetzes gestritten. Schäuble hatte sich über "mutwillige Verletzungen vereinbarter Verfahren" beschwert, Zypries die Vorwürfe zurückgewiesen.

Vorgaben des Verfassungsgericht sind berücksichtigt

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, ging davon aus, dass es nach einer Gesetzesregelung rund zehn Fälle von Online-Durchsuchungen pro Jahr in Deutschland geben wird. Das BKA sei derzeit mit "Hochdruck" dabei, die entsprechende Software zu erstellen, sagte Ziercke. Da Deutschland diese aber auch von anderen Ländern, die bereits Online-Durchsuchungen machen, bekommen könnte, könnte jederzeit mit den Durchsuchungen angefangen werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Er verwies zudem darauf, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, wie für die Online-Durchsuchung notwendige "Trojaner" in die Computer eingebracht werden könnten.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien berücksichtigt, so Ministeriumssprecher Paris. Die Verfassungsrichter hatten in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Als Voraussetzung forderte Karlsruhe eine konkrete und absehbare Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit sowie Güter der Allgemeinheit. Auch eine Richteranordnung sahen die Verfassungsrichter als zwingend an. Schäuble hatte das Gesetzgebungsverfahren ursprünglich bereits vor der Karlsruher Entscheidung beginnen wollen. Die SPD wollte diese abwarten, zeigte sich aber bereit, die Durchsuchungsmöglichkeiten auf Computer auszuweiten.

Auf der Innenministerkonferenz werden letzte Details geklärt

Die Frage des Betretens von Wohnräumen soll nach Angaben des Sprechers noch weiter beraten werden. Gespräche dazu fänden bei der an diesem Mittwoch im brandenburgischen Bad Saarow beginnenden Innenministerkonferenz statt. Die Minister würden dabei die Erfahrungen der "Ermittlungsgruppe Zeit" vor der Festnahme dreier Terrorverdächtiger im Herbst im Sauerland berücksichtigen. Die deutschen Sicherheitsbehörden waren damals nach eigener Einschätzung an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestoßen.

Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA wurden vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung mit der Föderalismusreform ausgehandelt, die im September 2006 in Kraft trat. Neben der Online-Durchsuchung sind verschiedene andere Kompetenzen zur Ermittlung, Überwachung und Datennutzung geplant. Die Länder müssen dem Gesetz zustimmen. Schäuble hatte den Ländern zugesagt, ihre Zuständigkeiten unberührt zu lassen und umfassende Abstimmungen vorzusehen. Diese Zusage hatten die Länder begrüßt. (nim/ck/dpa/AFP)

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