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© Doris Spiekermann-Klaas

Innere Sicherheit: Opposition will gegen BKA-Gesetz klagen

"Verfassungsrechtlich bedenklich": Trotz der bevorstehenden Verabschiedung des BKA-Gesetzes wollen FDP und Grüne sich noch nicht geschlagen geben. Politiker beider Parteien planen zu klagen.

"Wir werden möglicherweise nicht das ganze Gesetz gekippt bekommen, aber es ist an vielen Stellen nachbesserungsbedürftig", sagte der Sprecher für Innere Sicherheit der Grünen-Fraktion, Wolfgang Wieland. Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP), der ebenfalls ankündigte zu klagen, sagte der "Tageszeitung": "Die Bundesregierung hat es wieder nicht geschafft, den Kernbereich privater Lebensführung ausreichend zu schützen."

Für die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, ist das BKA-Gesetz "verfassungsrechtlich bedenklich, nicht nur im Hinblick auf eine fragwürdige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung, sondern mit einer generellen Geringschätzung des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung".

Bosbach: "Rechtsstaatliche Grundsätze werden beachtet"

Nach der Bundestagsentscheidung soll der Bundesrat noch vor Weihnachten entscheiden. Erstmals soll das BKA nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden, einschließlich des heimlichen Zugriffs auf private Computer. Erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam es zu dem Kompromiss.

Bei der Online-Durchsuchung von Computern soll auf Druck der SPD außer zwei BKA-Beamten auch der Datenschutzbeauftragte der Behörde prüfen, ob die gesichteten Daten den Kernbereich der Privatlebens berühren. Zweifel müssen dem Richter vorgelegt werden. Baum und Wieland halten dies nicht für ausreichend. "Ich frage mich, warum die Koalition hier unbedingt die Einschaltung eines Richters verhindern will", sagte Baum. Durch den hauseigenen Datenschützer werde die Filterung der Daten durch das BKA selbst "nicht weniger skandalös", sagte Wieland. Der Spähangriff solle zudem zulässig sein, wenn die Fahnder neben privaten Daten auch zusätzliche Erkenntnisse bekommen.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach hatte die Koalitionseinigung gelobt: Rechtsstaatliche Grundsätze würden beachtet; das BKA bekomme dringend notwendige Befugnisse. Der Deutsche Journalisten-Verband warnte, der Schutz von Journalisten bei Recherchen stehe auf dem Spiel. Telefon- und E-Mail-Kommunikation von Journalisten dürfe künftig überwacht werden. Zudem ermögliche es das Gesetz, die Herausgabe von Recherchematerial zu erzwingen. (sba/dpa)

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