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In Teilen der SPD wachsen Bedenken gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

© dpa/Frank Rumpenhorst

Innere Sicherheit: Widerstand der SPD-Basis gegen Vorratsdatenspeicherung wächst

SPD-Parteivize Stegner hat einen Kompromiss zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, doch die Chancen dafür stehen schlecht. Denn die Union droht mit einer Verschärfung des Gesetzes im Falle von Neuverhandlungen. Und auch die SPD-Netzpolitiker wollen nicht nachgeben. 

Von Hans Monath

In der SPD wächst der Widerstand gegen die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Vorratsdatenspeicherung. 99 SPD-Gliederungen haben für den Parteikonvent Ende Juni Anträge gegen den entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht, darunter der Landesverband Berlin. Die SPD-Bundestagsfraktion wird von den Gegnern des umstrittenen Ermittlungsinstruments aufgefordert, den vom sozialdemokratischen Bundesjustizminister Heiko Maas ausgehandelten Kompromiss die Zustimmung zu verweigern.

Angesichts des massiven Unmuts schlug Parteivize Ralf Stegner am Donnerstag einen Kompromiss vor. Er will mit einer Befristung des Gesetzes den Unmut der Parteibasis dämpfen. „Das ist ein Vorschlag, der eine Brücke bauen könnte“, sagte Stegner der Deutschen Presse-Agentur.

Union lehnt Änderungen ab

Für einen solchen Kompromiss müsste allerdings in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner der Gesetzesentwurf noch einmal verändert werden. Dazu ist die Union aber nicht bereit. „Eine Befristung der Vorratsdatenspeicherung kommt nicht in Betracht“, sagte Fraktionsvize Thomas Strobl (CDU) dem Tagesspiegel. Auch andere wichtige Ermittlungsbefugnisse der Polizei wie etwa Hausdurchsuchungen oder Telefonmitschnitte würden nicht befristet. „Es gibt eine ausführliche Verabredung und an die halten wir uns", sagte Strobl.

Justizminister Maas hatte in Verhandlungen mit Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) weitergehende Wünsche der Union verhindert, die längere Speicherfristen und die Einbeziehung weiterer Straftaten gefordert hatte. Nach dem Gesetzesentwurf sollen Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zehn Monate lang aufbewahren und dann löschen.

Standortdaten bei Mobilgesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, der Inhalt von E-Mails gar nicht. Über die Herausgabe von Daten muss ein Richter entscheiden. Sie dürfen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten wie etwa Mord, Totschlag oder Kinderpornografie eingesetzt werden.

CDU und CSU drohen mit Verschärfung

Strobl erinnerte daran, dass CDU und CSU in den abgeschlossenen Verhandlungen auf weitergehende Regelungen gedrungen hatten, und kündigte an, dass sie diese im Fall von Neuverhandlung über eine Befristung des Gesetzes erneut einfordern würden.

„Wir als Union hätten sonst auch noch ein paar Ideen, was man bei der Regelung einer Speicherfrist für Verbindungsdaten besser machen könnte“, sagte er. So habe der Deutsche Richterbund etwa für längere Speicherfristen oder die Einbeziehung weiterer Straftaten plädiert. „Das hätten wir uns gut vorstellen können. Das wäre sicher ein Zugewinn an innerer Sicherheit, wenn man die IT-Spuren von Einbrecherbanden oder Nutzern von Kinderpornografie länger zurückverfolgen könnte“, sagte der CDU-Politiker.

Auch der Wortführer der Gegner der Vorratsdatenspeicherung in der SPD, der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil, lehnte Stegners Kompromissvorschlag ab. „Wir hatten die Vorratsdatenspeicherung schon in Deutschland, und auch in anderen Ländern gibt es sie“, sagte der Netzpolitiker dem Tagesspiegel: „Es gibt keinerlei empirische Belege dafür, dass sie zu einer verbesserten Aufklärung führt.“ Klingbeil sagte, wirksam wäre dagegen, „die technische und personelle Ausstattung der Strafvermittlungsbehörden für den konkreten Verdachtsfall zu stärken“.

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