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Politik: Insolvenzrecht: Neues Gesetz muss schon wieder reformiert werden

Gut 20 Monate nach seinem Inkrafttreten gilt das neue Insolvenzrecht als dringend reformbedürftig. "Im Verbraucherinsolvenzverfahren haben sich in den letzten Monaten Schwachstellen herauskristallisiert, die ein Eingreifen des Gesetzgebers zwingend erfordern", sagte Eckhart Pick, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, am Donnerstag in Berlin auf der Tagung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie.

Gut 20 Monate nach seinem Inkrafttreten gilt das neue Insolvenzrecht als dringend reformbedürftig. "Im Verbraucherinsolvenzverfahren haben sich in den letzten Monaten Schwachstellen herauskristallisiert, die ein Eingreifen des Gesetzgebers zwingend erfordern", sagte Eckhart Pick, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, am Donnerstag in Berlin auf der Tagung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie. In einem zweiten Schritt werde auch der Änderungsbedarf im Unternehmensbereich ausgelotet, sagte Pick. Experten bezeichneten die neue Insolvenzordnung schon jetzt als unzureichend. Insbesondere die hohen Verfahrenskosten wurden heftig kritisiert.

Die neue Insolvenzordnung war am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltende Konkurs- und Vergleichsordnung abgelöst. Das Gesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, mit einem frühzeitig eingeleiteten Insolvenzverfahren das Unternehmen zu retten. Dabei ist die "drohende Zahlungsunfähigkeit" ausreichend. Durch das im neuen Recht verankerte Insolvenzplanverfahren erhalten Firmen die Möglichkeit, sich gesund zu schrumpfen: Lukrative Geschäftsbereiche können erhalten, weniger einträchtige verkauft werden.

Von dieser Chance machen nach Erfahrung der Experten aber nur wenige Firmen Gebrauch. "Der Befund ist insgesamt negativ", sagte Ulrich Möllmann, Justiziar von Vorwerk & Co. Auch im Jahr 2000 werde es voraussichtlich 25 000 Insolvenzen geben, rund 1300 davon wären mit den Instrumenten der neuen Insolvenzordnung sanierungsfähig.

Die Zahl der Insolvenzverfahren, die mangels Masse scheitern, wird bis Ende 2000 nach Angaben von Staatssekretär Pick nur geringfügig auf 65 Prozent aller Insolvenzfälle sinken. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes waren es drei Viertel aller Fälle. Der Grund für die bescheidene Erfolgsbilanz liegt nach Ansicht der Experten darin, dass selbst bei guten Sanierungsaussichten die Unternehmer versuchten, die schlechte Geschäftslage so lange wie möglich geheim zu halten, weil ein Scheitern immer noch als unehrenhaft angesehen werde.

Pick warnte davor, dass auch das beste Insolvenzrecht nicht geeignet sei, strukturelle Schwächen der Unternehmen auszugleichen. "Es darf nicht Aufgabe des Insolvenzverfahrens sein, nicht mehr wettbewerbsfähige Unternehmen am Markt zu halten und ihnen gegenüber Mitbewerbern Vorteile zu verschaffen", sagte der Staatssekretär.

Bei den Verbraucherinsolvenzen sei besonders misslich, dass völlig mittellose Schuldner häufig von dem Verfahren ausgeschlossen blieben, weil sie die Verfahrenskosten nicht aufbringen könnten. Der Staatssekretär begrüßte den Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der eine eigenständige Insolvenzkostenhilfe vorsieht.

pet

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