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Islam

© ddp

Integration: "Im Staat sind die Gedanken zollfrei"

Der frühere Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hält es für illiberal, von Einwanderern Wertbekenntnisse zu fordern.

Herr Professor Böckenförde, Sie sind mit mindestens einem Satz in die neuere deutsche Rechtsgeschichte eingegangen: Das sogenannte Böckenförde-Diktum lautet: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann". W

as heißt das?

Der freiheitliche Staat bedarf bei den Menschen eines Ethos, das ihn trägt. Als freiheitliche Ordnung ist er nur lebensfähig, wenn Freiheit nicht in exzessive Beliebigkeit ausartet, sondern wenn sie aus eigenem Ethos heraus ausgerichtet und von innen her reguliert wird. Wenn sich die Gesellschaft nur aus Individuen zusammensetzen würde, die ihren Egoismus maximieren, dann fehlte es an dieser Voraussetzung.

Braucht der freiheitliche Staat deshalb die Religion? Ist zum Beispiel das Grundgesetz nicht ethische Grundlage genug?

Das kommt drauf an. Wenn aus anderen geistig-kulturellen Quellen ein tragendes Ethos erwächst und lebendig bleibt, vielleicht nicht. Ob das aber ganz ohne Religion möglich ist, erscheint mir zweifelhaft.

Die Kirchen betonen das Christentum als Fundament unseres Grundgesetzes. Haben wir eine christliche Verfassung?

Unsere Verfassung ist nicht spezifisch christlich, aber etliche ihrer Verbürgungen sind mit aus Wurzeln christlichen Denkens erwachsen. Gleichwohl verfasst das Grundgesetz nicht einen christlichen Staat. Es verfasst einen religiös neutralen Staat, der für Religion offen ist, aber sich nicht mit ihr in irgendeiner Weise identifiziert.

Wie verfassungstreu muss Religion sein, damit der Staat ihre Freiheit schützt und stützt?

Entscheidend ist, dass eine Glaubensgemeinschaft und ihre Mitglieder die geltenden Gesetze anerkennen und befolgen. Sie mögen dann vielleicht einen inneren, mentalen Vorbehalt haben – den hatten ja auch die Katholiken bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil in puncto Religionsfreiheit. Aber die haben die gesetzlich bestehende Religionsfreiheit akzeptiert und sich danach verhalten. In einem freiheitlichen Staat sind Gedanken, auch mentale Gedankengebäude, zollfrei.

Aber wie ist die Lage, wenn eine Religionsgemeinschaft für die Scharia einträte und trotzdem die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft wollte?

Man muss da unterscheiden: Was wird mental-ideologisch vertreten und gefordert, und wie verhält sich die betreffende Gemeinschaft tatsächlich? Das Bundesverfassungsgericht hat in einem, wie ich meine, richtungweisenden Urteil gesagt – dabei ging es um die Zeugen Jehovas –, dass es nicht auf Gesinnung ankommt, sondern auf die Rechtstreue in dem Sinne, dass die geltenden Gesetze befolgt werden. Dass es Einstellungen oder Traditionen gibt, die in einer Spannung zum Grundgesetz stehen – das allein kann nicht hinreichen, um den Körperschaftsstatus zu verweigern, wenn dessen übrige, im Grundgesetz genannten Voraussetzungen gegeben sind.

Ist dies das Problem des Islam?

Das entscheidende Problem liegt hier in der fehlenden Organisation der Muslime als Religionsgemeinschaft. Es ist äußerst schwierig, bei ihnen einen repräsentativen Verhandlungspartner zu finden. Ich meine, man sollte hier versuchen, Hilfestellung zu leisten.

Im neuen „Nationalen Integrationsplan“ heißt es: „Maßgebend ist die Bereitschaft der Zuwandernden, sich auf ein Leben in unserer Gesellschaft einzulassen, unser Grundgesetz und unsere gesamte Rechtsordnung vorbehaltlos zu akzeptieren …“

Wenn mit „vorbehaltlos“ gemeint ist, dass Gesetze unbedingt zu befolgen sind: in Ordnung. Wenn es bedeuten soll, sich auch innerlich, gesinnungsmäßig zu ihnen zu bekennen, dann nicht.

Das ginge im liberalen Sinne zu weit?

Ja. Der freiheitliche Staat kann und sollte als Bedingung für den Bürgerstatus kein Wertbekenntnis verlangen, aber die Akzeptanz der Gesetze, das heißt ihre Befolgung.

Sie schreiben, Wertbekenntnisse seien sogar eine Gefahr. Warum?

Weil der Staat dann auf Gesinnungen abstellt, aber nie wissen kann, ob jemandes Bekenntnis ehrlich ist. Das kann leicht zu einer Herrschaft von Vertrauen und Verdacht führen. Wir kennen das aus der Praxis des sogenannten Radikalenerlasses. Der freiheitliche Staat ist aber keine Gesinnungsgemeinschaft, sondern eine Rechtsgemeinschaft.

Müsste dann nicht auch Religion eine Gefahr für die Freiheit sein? Islam wie Christentum erheben einen Wahrheitsanspruch, der andere Wahrheiten ausschließt.

Alle Religionen mit Wahrheitsanspruch – die christliche zumal – wollen ihre Ausbreitung und ihre Geltung sichern. Es besteht immer die Gefahr, dass sie dabei die Freiheit Andersdenkender nicht achten. Die Konkurrenz von Wahrheitsanspruch und religiöser Freiheit war auch für das Christentum, zumal die katholische Kirche, eine Leidensgeschichte. Doch mit der Erklärung über die Religionsfreiheit des Zweiten Vatikanischen Konzils vor vierzig Jahren wurde dieser Konflikt ausgeräumt. Die Anerkennung des Rechts auf religiöse Freiheit aus der Würde und Freiheitsnatur des Menschen bedeutet, dass zwar der Wahrheitsanspruch des christlichen Glaubens nicht aufgegeben, aber der Glaube niemandem aufgedrängt wird und jeder das Recht hat, nicht zu glauben oder sich vom gehabten Glauben abzuwenden. Wie sich der Islam in dieser Hinsicht verhält, ist für mich eine offene, eher mit Skepsis vermischte Frage.

Ist ein Staat in diesem Sinne freiheitlich, wenn er muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern verbietet?

Es mag konkrete Konflikte im Schulalltag geben, bei denen jeder zurückstecken muss. Aber Lehrerinnen prinzipiell Kopftücher zu untersagen, halte ich nicht für vereinbar mit der Religionsfreiheit. Insbesondere dann, wenn zugleich Symbolzeichen des christlichen und jüdischen Bekenntnisses für zulässig erklärt werden. Abgesehen davon wäre es jedenfalls ein Zeichen politischer Klugheit, eine entsprechende Gesetzgebung zu unterlassen.

Ist das für Religion offene Grundgesetz ein Modell für Europa?

Im Grundsatz ja, gerade weil wir in einer kulturell pluralen Gesellschaft leben. Der Laizismus in Frankreich etwa verbannt die Religion in den Bereich des Privaten. Der Staat ist abweisend-distanziert neutral, während er in Deutschland offen neutral ist. Wenn Religion auch öffentlich ausgeübt werden kann, ist dies für Integration förderlicher. Die Menschen wollen und sollen nicht nur halb und privat, sondern zur Gänze aus ihren Wurzeln leben können und von ihnen nicht abgeschnitten werden.

Stellen Sie sich vor, Sie wären türkischer Einwanderer muslimischen Glaubens. Mit welchen Gefühlen kämen Sie nach Deutschland?

Es ist nicht ganz leicht, mir das vorzustellen. Aber wenn ich darüber nachdenke: Ich denke, ich würde mich eher geduldet fühlen als voll akzeptiert.

Das Gespräch führte Andrea Dernbach. Die Schrift „Der säkulare Staat“, für Böckenförde „eine Art Abschluss“ seines Denkens zum Thema, kann kostenlos bestellt werden bei der Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung, Südliches Schlossrondell 23, 80638 München, oder Fax 089/172371.

Ernst-Wolfgang Böckenförde
(76), Ex-Verfassungsrichter und praktizierender Katholik, ist Experte für die Beziehung von Staat und Kirche in Deutschland.

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