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Südafrikas Justizminister Michael Masutha bestätigt den Austritt seines Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof.

© AFP

Internationaler Strafgerichtshof: Auch Südafrika bricht mit Weltgericht

Südafrika will den Internationalen Strafgerichtshof verlassen. Es ist nach Burundi der zweite Staat – und weitere könnten folgen.

Südafrika will den Internationalen Strafgerichtshof verlassen. Justizminister Michael Masutha bestätigte, dass dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ein Austrittsschreiben übergeben worden sei. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist erst im Jahr 2002 gegründet worden. Seine Aufgabe: Die Verfolgung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 124 Staaten haben sich dem Weltstrafgericht angeschlossen und das zugrundeliegende Rom-Statut ratifiziert.

Südafrika war lange ein großer Unterstützer. Doch seit einiger Zeit tritt es als scharfer Kritiker auf. Anlass war ein Staatsbesuch des sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir im vergangenen Jahr. Gegen ihn liegt seit 2009 ein Haftbefehl des IStGH wegen Kriegsverbrechen in Darfur vor. Südafrika hätte ihn als Vertragsstaat festnehmen und ausliefern müssen. Das bestätigte der oberste Gerichtshof Südafrikas im März. Doch die Regierung weigerte sich.

Das Rom-Statut stehe in solchen Fällen im Konflikt mit der diplomatischen Immunität, sagte Justizminister Masutha jetzt: Südafrika „würde einen erzwungenen Regierungswechsel unterstützen“, wenn es ein Staatsoberhaupt festnehmen würde.

Die Afrikanische Union diskutierte gemeinschaftlichen Austritt

Ob der Austritt rechtskräftig ist, ist unklar. Gemäß Artikel 127 des Rom-Statuts muss das UN-Generalsekretariat schriftlich über einen Austritt benachrichtigt werden. Ein Jahr später endet die Mitgliedschaft. Allerdings vermuten Beobachter, dass zuvor das Südafrikanische Parlament den Austritt per Gesetz beschließen muss. Nach Angaben Masuthas soll dem Parlament ein Gesetzentwurf demnächst vorgelegt werden.

Südafrika ist der zweite Staat innerhalb einer Woche, der seinen Austritt vorbereitet. Vor einigen Tagen hatte Burundi ein entsprechendes Gesetz in Kraft gesetzt. Noch fehlt allerdings eine Bestätigung, dass der UN-Generalsekretär offiziell unterrichtet wurde. Derzeit laufen Vorermittlungen des Gerichtshofs wegen möglicher Menschenrechtsverbrechen in dem zentralafrikanischen Krisenland.

Weitere Staaten könnten Südafrika und Burundi folgen: Zahlreiche afrikanische Staaten werfen dem IStGH vor, seit seiner Gründung ausschließlich Fälle in Afrika verfolgt zu haben. Vor drei Jahren hatte die Afrikanische Union sogar schon einmal über einen gemeinschaftlichen Austritt aller Staaten diskutiert. Kenia hatte das betrieben, weil Präsident und Vizepräsident in Den Haag vor Gericht standen. Die Ermittlungen des IStGH außerhalb Afrikas haben bisher nicht zur Eröffnung von Prozessen geführt.

Jonas Schaible

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