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Internet-Recht: Kopie der Wikileaks-Seite auf eigenem Server kann Ärger bereiten

Die Unterstützer, die eine komplette Kopie der Wikileaks-Seite auf ihrem Server speichern, könnten in rechtliche Schwierigkeiten geraten, warnen Experten

Wer im Internet Inhalte veröffentlicht, die er nicht selbst verfasst hat, kann unter Umständen für diese Texte haftbar gemacht werden. Darauf haben Experten am Freitag vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von Kopien der US-Geheimdepeschen durch Unterstützer der Enthüllungsplattform Wikileaks hingewiesen. „Wenn jemand auf seinem Server eine komplette Kopie der Wikileaks- Site speichert, kann er unter Umständen persönlich für die Inhalte verantwortlich gemacht werden, selbst wenn es gegen Wikileaks noch gar kein Urteil gibt“, sagte der auf Internet-Recht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Sören Siebert am Freitag.

In den Depeschen würden zwar bislang wohl keine Staatsgeheimnisse der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht oder Informationen, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden. Es sei aber nicht absehbar, ob mit den Dokumenten Verleumdungen transportiert oder gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen werde, sagte Siebert. „Es hat schon wegen viel harmloseren Dingen im Netz Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegeben.“ So sei in einem Fall schon allein wegen der Verlinkung von umstrittenen Inhalten eine Hausdurchsuchung veranlasst worden.

Wer seinen Server-Platz den Aktivisten von Wikileaks überlasse und ungeprüft Dokumente online stellen lasse, lasse sich auf „unübersehbare Gefahren“ ein, sagte der IT- und Medienrechtler Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte. „Man kann das machen, muss sich aber über mögliche rechtliche Konsequenzen bewusst sein.“ Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter, der die Website lawblog.de betreibt, sieht die Unterstützer von Wikileaks hingegen durch das deutsche Telemediengesetz abgesichert. „Diese Leute nehmen dann die Rolle eines Internet-Providers wie 1&1 oder Strato ein, die nicht die Inhalte auf ihren Servern aktiv kontrollieren müssen.“ Erst wenn einem Provider bekannt werde, dass in einem bestimmten Dokument strafbare Inhalte zu finden seien und er nichts unternehme, setze die „Störerhaftung“ ein. „Dann ist das so, als würden die Inhalte vom Provider selbst stammen.“ (dpa)

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