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Neuerdings vergesslich. Google entfernt auf Anfrage Informationen aus seinen Ergebnislisten und hat einen "Löschbeirat" eingerichtet.

© imago/Christian Ohde

Internet-Suchergebnisse: Strenge Regeln fürs Vergessen

Seit dem "Google-Urteil" müssen manche Internet-Suchergebnisse gelöscht werden. Die Bundesregierung will nun den Netzriesen mithilfe der EU-Datenschutzverordnung härter regulieren.

Von Anna Sauerbrey

Die Bundesregierung will das Löschen von Internet-Suchergebnissen regeln. Einen entsprechenden Vorschlag bringt das Innenministerium im März in die Verhandlungen der EU-Innen- und Justizminister über eine neue Europäische Datenschutzverordnung ein.

Nach Vorstellung des Ministeriums soll der Entwurf durch einen entsprechenden Passus ergänzt werden. In dem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, werden zwar keine inhaltlichen Kriterien genannt, aber Verfahrensregeln entworfen. Unter anderem sind unabhängige Schiedsstellen vorgesehen, deren Urteile für Google und andere bindend wären.

Seit der Europäische Gerichtshof im Mai 2014 sein "Google-Urteil" gefällt hat, wird darüber gestritten, wann und nach welchen Kriterien Einträge aus den Ergebnislisten entfernt werden müssen und dürfen. Der Europäische Gerichtshof hatte geurteilt, dass Personen ein Recht darauf haben können, dass Einträge, die sich auf sie beziehen, nicht in den Ergebnislisten auftauchen.

Dieses prinzipielle "Recht auf Vergessenwerden" sprach das Gericht den europäischen Bürgern "gegebenenfalls" auch dann zu, wenn der Link auf eine Seite verweist, auf der korrekte und rechtmäßige Informationen zu einer Person zu finden sind; etwa wenn es sich nicht um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, seit Veröffentlichung der Information viel Zeit vergangen ist oder die Informationen nicht mehr "erheblich" sind.

Eingriff in die Grundrechte der Bürger

Das Gericht sieht in den Suchlisten einen potenziellen Eingriff in das Grundrecht jeder Person, Informationen über sich selbst vor einer größeren Öffentlichkeit zu verbergen. Von Mai 2014 bis Januar 2015 wurden in Deutschland 35000 Löschanträge gestellt, europaweit etwa 205000. Rund 40 Prozent aller Anträge wurde stattgegeben.

Während Datenschützer das Urteil begrüßten, weil es die Datensouveränität der Bürger erhöhe, warnten Kritiker wie der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, das Urteil könnte negative Folgen für die Presse- und Meinungsfreiheit haben. Google richtete im Juli 2014 einen achtköpfigen Löschbeirat ein. Der Beirat hat Anfang Februar einen Bericht vorgelegt, in dem er Kriterien nahelegt, die eher für das Löschen sprechen (etwa wenn es sich um Informationen zur sexuellen Orientierung handelt) oder die eher gegen das Löschen sprechen (etwa wenn die Information politisch relevant ist).

Deutschland fordert Schlichtungsstellen

Nun meldet sich also auch die Bundesregierung auf der europäischen Ebene zu Wort. Das Papier enthält im Wesentlichen drei Forderungen. In allen Mitgliedstaaten sollen Schlichtungsstellen eingesetzt werden, deren Entscheidungen für die Suchmaschinenbetreiber verpflichtend sind. Der Betreiber der Seite, die aus dem Index genommen werden soll, in der Regel also ein Medienunternehmen, ein Blog oder ein Facebook-Account, muss immer Gelegenheit haben, sich zu dem Löschbegehren zu äußern. Und schließlich sollen beide Seiten über jede Entscheidung informiert werden.

Gerade die letzten beiden Punkte sind umstritten. Die Betreiber der Quellseiten werden heute schon von Google über die Löschung informiert. Dafür wurde das Unternehmen kritisiert, auch aus den Reihen des Google-Löschbeirats. So forderte etwa die deutsche Vertreterin, die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Google müsse diese Praxis abstellen. In einem Interview mit der FAZ sagte sie, die Benachrichtigung des Quellseitenbetreibers stelle eine erneute Verletzung der Privatsphäre dar. Nur in komplizierten Fällen solle Google von den Seitenbetreibern eine Stellungnahme einholen.

Bevor allerdings Details geklärt werden können, müssen die europäischen Innen- und Justizminister zunächst entscheiden, ob Regelungen, die sich aus dem Google-Urteil ergeben, überhaupt in die Europäische Datenschutzverordnung aufgenommen werden sollen. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Verordnung, der Grüne Jan Philipp Albrecht, hält es grundsätzlich für gut, Verfahrensvorschläge in den Verordnungsentwurf mit aufzunehmen.

Ein Großteil des Unbehagens über das Urteil entstehe deshalb, weil es Google überlassen bleibe, wann und wie es Einträge lösche. Auch dass Medien darüber informiert werden, wenn ein Löschantrag gestellt wird, hält er für richtig, nationale Schlichtungsstellen dagegen für verzichtbar. "Der Text sollte nicht zu kompliziert werden. Details können auch noch in Zusammenarbeit mit den nationalen Datenschutzbehörden ausgearbeitet werden."

Klarheit noch in diesem Jahr?

Die Europäische Datenschutzrichtlinie soll – so wollen es zumindest Heiko Maas (SPD) und Thomas de Maizière (CDU) – noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Während das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission bereits verhandelt hat, zieht sich die Abstimmung unter den Mitgliedstaaten noch hin. Ihren Vorschlag, das Google-Urteil noch zu berücksichtigen, habe die Bundesregierung bereits im Oktober in der entsprechenden Arbeitsgruppe sondiert, sagte Tobias Plate, Sprecher im Bundesinnenministerium. Im Moment sei noch nicht absehbar, ob das Papier angenommen werde. "Wir schicken das jetzt einfach ins Rennen."

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