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Italien: Ex-Leutnant der Wehrmacht streitet Massaker ab

Als Kompanieführer eines Bataillons soll ein Wehrmachts-Offizier einen Gegenschlag zur Vergeltung eines Partisanenüberfalls geplant haben. Der Angeklagte bestreitet das.

Ein Ex-Leutnant der Wehrmacht hat im Münchner Kriegsverbrecherprozess die Verantwortung für ein Massaker in der Toskana im Juni 1944 von sich gewiesen. Der Angeklagte bestreite, als Kompanieführer eines Bataillons einen Gegenschlag zur Vergeltung eines Partisanenüberfalls geplant zu haben, sagte Verteidiger Christian Stünkel am Montag vor dem Schwurgericht München I. Der 90 Jahre alte Rentner wird des Mordes in 14 Fällen beschuldigt. Er soll die Erschießung von vier Zivilisten und die Sprengung eines Hauses befohlen haben, wobei zehn Menschen starben. Es handelt sich voraussichtlich um eines der letzten Verfahren gegen NS-Kriegsverbrecher in Deutschland.

Eine solche Tat „wäre mit Sicherheit durch die Gerichtsbarkeit der Deutschen Wehrmacht verfolgt und geahndet worden“, sagte der Anwalt unter dem Hohngelächter von Zuhörern im voll besetzten Saal. Vor Verhandlungsbeginn hatten Mitglieder des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege auf Flugblättern Anklage auch gegen alle anderen in Italien wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilten deutschen Ex-Soldaten gefordert. Der Angeklagte ist vor zwei Jahren in Abwesenheit von einem italienischen Gericht zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt worden. Erst durch das damalige Rechtshilfeersuchen sei die Münchner Staatsanwaltschaft 2004 auf den Fall aufmerksam geworden, berichtete Anklagevertreter Hans-Joachim Lutz am Rande der Verhandlung. Anfang dieses Jahres wurde der ehemalige Kompanieführer angeklagt. Der Arbeitskreis will den Prozess beobachten. Auch eine Reihe von Neonazis interessiert sich für das Verfahren.

Laut Anklage waren am 26. Juni 1944 zwei Pioniere des Bataillons 818 in einem Partisanenhinterhalt ums Leben gekommen. Tags darauf soll der Vergeltungsschlag gegen Mitglieder der Zivilbevölkerung ausgeführt worden sein. In dem gesprengten Haus überlebte nur ein Halbwüchsiger. Der heute 80-Jährige soll am 7. Oktober voraussichtlich mittels Videoschaltung gehört werden. Der Angeklagte bestreitet der Erklärung Stünkels zufolge jede Kenntnis von dem „Vorfall“. Er sei gar nicht am Tatort gewesen, sondern habe die Instandsetzung einer gesprengten Brücke geleitet. dpa

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