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Politik: Jahrelanger Rechtsstreit über Kohls Stasi-Akten beendet

Berlin - Seit dem Jahr 2000 schwelt der Rechtsstreit um die Herausgabe der vom DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) über Altkanzler Helmut Kohl angelegten Akten. Nach mehreren Verfahren hatte schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juni 2004 entschieden, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte Vorrang habe und die Unterlagen von der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) nur mit Einwilligung des Betroffenen an Medien und Wissenschaftler herausgegeben werden dürfen.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Seit dem Jahr 2000 schwelt der Rechtsstreit um die Herausgabe der vom DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) über Altkanzler Helmut Kohl angelegten Akten. Nach mehreren Verfahren hatte schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juni 2004 entschieden, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte Vorrang habe und die Unterlagen von der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) nur mit Einwilligung des Betroffenen an Medien und Wissenschaftler herausgegeben werden dürfen. Dieser Verfahrensweise folgte die Behörde und legte Kohl Anfang des Jahres 2005 reichlich 1000 Seiten mit Unterlagen aus ihren Beständen vor.

Die nun von Kohl gegebene Zustimmung zur Freigabe der Akten bewertet BStU-Chefin Marianne Birthler als Beleg dafür, dass ihre Behörde bei der Abwägung, welche Informationen zur Tätigkeit des MfS an die Öffentlichkeit gegeben werden, „äußerst sorgfältig“ vorgehe. Sie verweist darauf, dass ihre Behörde bereits vor über drei Jahren begonnen habe, Betroffene über die geplante Veröffentlichung von Stasi-Akten zu informieren. Das erfülle „offenkundig seinen Sinn, Bedenken gegen die Herausgabe auszuräumen“. Die nun zugänglichen Akten seien „für die Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS von großem Interesse“.

Generell dürfen Stasi-Akten Journalisten und Wissenschaftlern auf Antrag nur zugänglich gemacht werden, wenn sie die Arbeits- und Wirkungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit beleuchten. Im Fall Kohl gingen die ersten Anträge bei der Behörde im Jahr 2000 ein, als die CDU mit dem Parteispendenskandal konfrontiert wurde. Hintergrund war damals die verbreitete Vermutung, dass aus den Stasi-Akten Informationen über die Rolle Kohls in der Affäre hervorgehen könnten.

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