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Politik: Jammern ist keine Politik

Von Gerd Appenzeller

Darf man das Bundesverfassungsgericht kritisieren? Darf man sein Urteil in Sachen Berlinfinanzen kurzsichtig nennen? Natürlich darf man. Und rein psychologisch betrachtet wirkt Schimpfen befreiend, es hilft ja auch über den ersten Schock. Der ist nun weg. Aber das Urteil ist immer noch da. Keine zusätzlichen Mittel für die Stadt, lautet die Quintessenz. Also ist es Zeit, sich auf ein Leben mit dem Ist-Zustand einzurichten.

Der ist ernst, aber nicht so dramatisch, wie er gezeichnet wird. Die Behauptung etwa, Berlin stünde jetzt wieder einmal allein da wie in Zeiten der Blockade oder des Eingemauertseins, ist dummes Zeug. Als die Russen im Juni 1948 die Landwege in den Westen der Stadt sperrten, begann die gigantischste Versorgungsaktion, die es jemals über einen so langen Zeitraum für so viele Menschen gegeben hat. Und ohne die jährlichen Milliardensubventionen der Bundesrepublik hätte West-Berlin zwischen 1961 und 1989 nicht überlebt. Auch jetzt noch kommen 25 Prozent des Berliner Haushaltes, also fünf von 20 Milliarden Euro, aus dem Länderfinanzausgleich, dem Solidarpakt und aus Bundeszuweisungen. Wenn Thilo Sarrazin gebetsmühlenartig feststellte, Berlin habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem, traf er den Nagel auf den Kopf.

Wir wissen nicht, ob die Karlsruher Richter anders entschieden hätten, wenn Berlin sich in seiner Argumentation mehr auf die besondere Situation der ersten Jahre nach der Wiedervereinigung konzentriert hätte. Immerhin gab Eberhard Diepgen, der Regierende Bürgermeister jener Zeit, inzwischen in einem Tagesspiegel-Interview zu, was man schon die ganze Zeit vermutete: dass er 1992 und 1993 nicht wagte, gegen die rabiate Kürzung der Unterstützung zu protestieren, aus Angst, der Hauptstadtumzug würde sabotiert. Inzwischen beweist die rot-rote Landesregierung ja, dass sie einen ausgeglichenen Haushalt erreichen könnte, wenn die Zinsbelastungen der Vergangenheit nicht wären.

Aber auch die muss Klaus Wowereit nun einrechnen, selbst wenn er so tut, als sei dem Karlsruher Urteil zunächst einmal mit einer Erhöhung der Grundsteuer Genüge getan – was übrigens die Mieten nach oben treiben wird. Es wird nicht reichen, Berlin wird auch Ausgaben reduzieren müssen. Zum Beispiel jene für die in die roten Zahlen geratenen Wohnungsbaugesellschaften. PDS und SPD sind mit der Behauptung leicht bei der Hand, die Privatisierung kommunaler Wohnungen führe zu flächendeckenden, massiven Mieterhöhungen. Ein Beleg dafür lässt sich nicht finden. Angesichts des hohen Leerstandes diktieren eher die Mieter die Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt. Erhöhungen gab es in attraktiven Wohnlagen und nach Modernisierungen – also dann, wenn auch die öffentliche Hand die Mieten erhöhen müsste. Mit einem Verkauf könnte Berlin aber bis zu fünf Milliarden Euro Schulden abbauen.

Auch im Bereich der Kultur und der Hochschulen darf man Doppelangebote hinterfragen, ohne den Bildungsstandort Berlin zu gefährden. Bezirke wird man weiter brauchen, denn eine 3,4-Millionen-Stadt kommt ohne eine bürgernahe, mittlere Instanz in der Verwaltung nicht aus. Ob die aber personell so üppig ausgestattet sein und so viele Zuständigkeiten haben muss, sollte man doch prüfen.

Vor allem aber muss Berlin, inklusive seines Regierenden Bürgermeisters, eines lernen: auf andere zu hören und nicht immer neue Forderungen anzumelden. Wir sind eines von 16 Bundesländern, ein ziemlich kleines zudem. Die Diskrepanz zwischen unserer Lautstärke und unserem Einfluss im Bund ist zu groß. Die Stadt wird von einer Koalition regiert, die es sonst nirgendwo im Land mehr gibt. Das reduziert die Zahl möglicher Mitstreiter im Bundesrat bei politischen Vorhaben. Das Geld aber sitzt nun einmal in den unionsregierten Ländern. Die Hauptstadtklausel im Grundgesetz kann man zum Beispiel nur mit Leben erfüllen, wenn man CDU und CSU davon überzeugt, dass auch für Deutschland gut ist, was Berlin nutzen würde. Mit einer Mentalität des „Berlin gegen den Rest der Welt“ wird daraus nie etwas werden.

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