zum Hauptinhalt
Joachim Gauck – Theologe, Bürgerrechtler, Behördenleiter, Präsidentschaftskandidat.

©  Kai-Uwe Heinrich

Joachim Gauck: Lichtgestalt mit Schattenseite

Im Umgang mit Ex-Stasimitarbeitern hat es Joachim Gauck als Chef der Stasiunterlagenbehörde an Weitsicht fehlen lassen. Wäre er heute Bundespräsident, könnte auch seine Vergangenheit kritische Fragen aufwerfen.

Berlin - Joachim Gauck, die Lichtgestalt, ein Theologe mit dem Nimbus des Ost-Revolutionärs, weckte im vergangenen Jahr die Hoffnung eines politikverdrossenen Publikums, auch im Westen. Der Nichtpolitiker mit seinem präsidialen Habitus galt schnell als der bessere Präsidentschaftskandidat, besser geeignet für den Einzug ins Schloss Bellevue als der Biedermann aus der niedersächsischen Provinz. Heute weckt die von Christian Wulff ausgelöste Affäre über die Frage nach der Möglichkeit von Freundschaften in der Politik neue Sehnsüchte nach der schillernden Überparteilichkeit Joachim Gaucks.

Niemand kann so gut über das Verhältnis von Politik und Staat, Freiheit und Individuum, unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Verantwortung parlieren wie er. Dem Protestanten wären gewiss keine Verbindungen zu Unternehmern zum Problem geworden. Doch seine Vergangenheit als Amtsvorsteher würde heute auch bei einem Präsidenten Gauck kritische Fragen aufwerfen. Ein Blick auf die Anfangsjahre der nach ihm benannten Gauck-Behörde, der Stasiunterlagenbehörde (BStU), weckt den Verdacht, dass Joachim Gauck im Falle ehemaliger Mitarbeiter des MfS einem allzu freundlichen DDR-Staatsverständnis frönte. Wäre Gauck heute Bundespräsident, könnte sogar, wie im Falle Wulff, die nicht vollständige Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Bundestag Schlagzeilen machen.

Ein vertrauliches „Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU“, das die renommierten Experten Hans H. Klein und Klaus Schroeder 2007 im Auftrag des Kulturstaatsministers Bernd Neumann verfassten, geht mit der ersten Behördenleitung streng ins Gericht. Für 1991 rechnen sie mit mindestens 79 ehemaligen Stasimitarbeitern, darunter fünf ehemalige IMs: „Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde die Möglichkeit des Missbrauchs. Sie konnten Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, denn sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum Teil ungehinderten und unbeaufsichtigten Zugang zu erschlossenem, aber auch zu unerschlossenem Material.“

Ohnehin setzte die Behördenleitung bei der Auswahl der Mitarbeiter, so das Fazit, mehr auf DDR-Verwaltungserfahrung als auf die politische Motivation zum Beispiel von DDR-Bürgerrechtlern. Der Schriftsteller und ehemalige DDR- Dissident Jürgen Fuchs gehörte zu den ersten Kritikern der Beschäftigung von ehemaligen Stasikadern in der Behörde. Ihm waren die „grauen Eminenzen“ in der Unterlagenbehörde von Anfang an ein Dorn im Auge. Doch die Behördenleitung setzte sich sehr früh dafür ein, ihre befristeten Arbeitsverträge in Dauerarbeitsverhältnisse umzuwandeln.

Das sollte bis 1997 dauern, auch wenn nicht nur behördenintern immer wieder Bedenken geltend gemacht wurden. So schrieb ein ehemaliger Referatsleiter, zuständig für Personalwesen, 1994: „Auch im Hinblick auf das Behördenimage wird von dem Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge mit den hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS dringend abgeraten.“ Es könnte der Eindruck einer Vorzugsbehandlung für diesen Personenkreis entstehen. Von 16 zur Weiterbeschäftigung vorgeschlagenen Personen stufte er damals „neun als hoch MfS-belastet, einen sogar als extrem hoch belastet“ ein. Gauck rechtfertigte die Einstellung dieses Personenkreises mit ihren „Spezialkenntnissen, ihrer Loyalität zur Arbeit der Behörde sowie ihrer engagierten Mitarbeit“. Vom MfS lernen, das wäre, zeitlich befristet, noch verständlich gewesen. Doch es scheint, so die Gutachter Schroeder und Klein, als ob von Beginn an nicht die Weitervermittlung von „Herrschaftswissen“ an die übrigen Behördenmitarbeiter gefragt gewesen sei, sondern die langfristige Bindung ehemaliger MfS-Angehöriger – aus welchen Gründen auch immer – „das Ziel ihrer Beschäftigung war“.

Die PDS bekam Stasi-Akten frei Haus

Einer der Gründe könnte gewesen sein, dass Gauck ein Signal zur Integration setzen wollte. Doch wie ernst dieses Zeichen der Versöhnung genommen wurde, lässt sich bis heute nicht exakt beurteilen. Einer der ehemaligen Stasileute wurde dabei erwischt, wie er dem Verfassungsschutz Akten aus der Behörde verkaufen wollte. Als es um die Aufklärung der IM-Vorwürfe gegen Gregor Gysi ging, stellte sich heraus, dass die PDS Akten frei Haus bekommen hat. Auf eine Strafanzeige wurde jedoch verzichtet. Außerdem waren über Jahre zwei ranghohe MfS-Mitarbeiter im Bereich Sonderrecherche mit den Fällen Stolpe, de Maizière und Gysi befasst. Noch heute können Manipulationsversuche nicht ausgeschlossen werden. Als Wissenschaftler der Behörde 1993 bemängelten, dass „dreieinhalb Jahre nach dem Sturm auf die Stasizentrale immer noch ehemalige Mitarbeiter des MfS unkontrollierten Zugang zu Karteien und Akten haben“, wies der Bundesbeauftragte die Kritik zurück. Er könne die Mitarbeit aus sehr guten Sachgründen verantworten, „das Wissen über die Strukturen des MfS sei noch nicht hinreichend, ohne diese Leute auskommen zu können“.

Doch ganz geheuer schienen auch der Behördenleitung noch 1997 diese Beschäftigungsverhältnisse nicht zu sein. Als die PDS von der Bundesregierung über die Anzahl der beschäftigten ehemaligen Stasi-Angehörigen Bescheid wissen wollte, ließen Gauck und der damalige Direktor Busse die Bundesregierung wissen: „Beim Bundesbeauftragten wurden am 1. Januar 1997 noch 15 ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS als Angestellte bzw. als Arbeiter beschäftigt.“ Unmissverständlich stellen die Gutachter Klein und Schroeder dazu fest: „Diese Auskunft war falsch.“ Unerwähnt blieben mindestens 46 zu dieser Zeit beschäftigte ehemalige Wach- und Personenschützer des MfS, drei frühere Mitglieder des MfS-Wachregiments sowie weitere 16 ehemalige Hauptamtliche. Mit Verweis auf die damalige Praxis anderer Behörden hielt es die Gauck-Behörde für kein Problem, ausgerechnet in ihrem Bereich ehemaliges MfS-Wachpersonal zu beschäftigen. Schon gar nicht musste öffentlich darüber geredet werden.

Von mindestens 79 ehemaligen MfS- Angehörigen in der Behörde sind bis heute 45 übrig geblieben. Die wenigsten wurden per Kündigung entlassen. Im April dieses Jahres erwischte es einen ehemaligen IM, der seine Rolle bei der Einstellung verschwiegen hat. Doch der jetzige Behördenchef Roland Jahn wollte das ganze Erbe nicht antreten, das Gauck ihm hinterlassen hat. Die Beschäftigung ehemaliger Stasi-Angehöriger nannte er einen Schlag ins Gesicht der Opfer. Mit einem novellierten Stasiunterlagengesetz soll zukünftig die Beschäftigung von Ex-Stasileuten verhindert werden. Es ist eine Ironie der Geschichte, dass ausgerechnet der Konkurrent Joachim Gaucks im Ringen um das Amt des Bundespräsidenten mit seiner Unterschrift zur Beendigung dieses heillosen Zustandes beiträgt. Am 22.Dezember hat Wulff das Gesetz unterschrieben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false