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Youtube-Kanäle von Kindern für Kinder haben auch in Deutschland riesige Fangemeinden.

© Bernd Weißbrod/dpa

Jugendschutz: Wenn sich Kindsein auszahlt

Der achtjährige Ryan wurde als Influencer zum Youtube-Millionär – ein Geschäftsmodell mit Risiken. Ein Kommentar.

Der achtjährige Ryan ist ein normaler Junge: Er liebt Spielzeug. Ungewöhnlich ist, dass er damit auf Platz eins der „Forbes“-Liste der bestbezahlten Youtube-Stars landete. Sein Youtube-Kanal „Ryan ToysReview“ hat 17 Millionen Abonnenten und bescherte ihm zwischen Juni 2017 und Juni 2018 19,4 Millionen Euro. Eigentlich eine Win-win-Situation: Sich beim Spielen filmen lassen, und schon hat man ausgesorgt. Oder bleibt bei diesem Kinderspiel vielleicht das Kindsein auf der Strecke?

Die Kinder präsentieren sich nicht, sondern werden präsentiert

Dass Influencer teilweise Unsummen mit Werbekooperationen verdienen, ist nichts Neues. Auch gibt es schon seit Jahren Kinder-Influencer, die genau das machen, was die Großen tun: Authentizität vorgaukeln, dabei wie nebenbei Produkte in die Kamera halten und dafür Werbeeinnahmen kassieren. Das Influencer-Dasein besteht daraus, sich zu präsentieren. Bei Kindern ist das jedoch eher ein Präsentiert-Werden; als Minderjährige können sie ohne Einverständnis der Eltern grundsätzlich keine Verträge schließen, weder mit Youtube noch mit potenziellen Werbekunden.

Kinder-Influencer bezahlen mit ihrer Privatssphäre

Unabhängig davon, ob die Eltern es nur gut meinen oder der kleine Ryan tatsächlich mit fünf Jahren Youtube-Star werden wollte, fehlt es in diesem Bereich an konsequenter Regulierung. Denn auch wenn die Illusion geweckt werden soll, dass das alles nur Spiel und Spaß ist, sieht die Realität anders aus: Es ist harte Arbeit, immer fröhlich und niedlich zu sein. Für diese Arbeit bezahlt Ryan mit seiner Privatsphäre und mit seinen Persönlichkeitsrechten. Die Frage ist: Weiß Ryan das? Und sollte man seinen die Eltern allein die Entscheidung überlassen, dass er sich der ganzen Welt präsentiert, ohne zu wissen, wer sich die Videos aus welchen Motiven anschaut?

Es müssen die gleichen Regeln wie bei Filmproduktionen gelten

Wenn Kinder in Film- oder Fernsehproduktionen auftreten, gibt es strenge Regeln: Vorgeschrieben sind unter anderem Beschäftigungszeiten und Ruhepausen sowie eine Genehmigung des Jugendamts. Es ist schwer einzusehen, warum dies bei Youtube-Kanälen anders sein soll. Gerade hier ist, anders als bei Schauspielern, die Verschmelzung von Öffentlichkeit und Privatleben gewollt; das macht den Eingriff in die Privatsphäre umso größer. Zumal in dieser Welt mit dem Gefühl von Authentizität gespielt wird. Doch wie soll ein Kind-Influencer überhaupt eine eigene Identität entwickeln, wenn doch sein Alltag eine Inszenierung vor einer medialen Öffentlichkeit ist? Die Kinder sind einer permanenten Bewertung ausgesetzt und wachsen mit dem Gefühl auf, ihr eigener Wert werde nur in Likes, Followerzahlen und Werbeeinnahmen gemessen.

Das Phänomen ist auch kein rein amerikanisches: In Deutschland haben Kanäle wie „Mileys Welt“ und „Alles Ava“ riesige Fangemeinden und mutieren zu professionellen Werbekanälen. Gerade weil die Kinder unter Umständen nicht die gesamte Tragweite der Videoclips erfassen, die Eltern aufgrund der finanziellen Anreize zwangsläufig in Interessenkonflikte geraten und das Internet nie vergisst, muss die Tätigkeit der minderjährigen Influencer strenger reguliert werden. Das Jugendschutzrecht muss entsprechend angepasst und konsequent durchgesetzt werden.

Regina Wank

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