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Politik: Juristentag kritisiert Nutzung von Liechtensteiner Bankdaten

Erfurt/Berlin - Der Deutsche Juristentag sieht Ermittlungen aufgrund illegal gewonnener Informationen Privater kritisch. Beweise, die von privater Seite mit strafbaren Mitteln erlangt wurden, sind nach Auffassung der großen Mehrheit unverwertbar, heißt es in der Schlussempfehlung der rechtspolitischen Tagung, die am Freitag in Erfurt zu Ende ging.

Erfurt/Berlin - Der Deutsche Juristentag sieht Ermittlungen aufgrund illegal gewonnener Informationen Privater kritisch. Beweise, die von privater Seite mit strafbaren Mitteln erlangt wurden, sind nach Auffassung der großen Mehrheit unverwertbar, heißt es in der Schlussempfehlung der rechtspolitischen Tagung, die am Freitag in Erfurt zu Ende ging. Damit nahm der Juristentag indirekt Stellung zu der umstrittenen Frage, ob die in einer Liechtensteiner Bank entwendete Daten-CD für eine Steuerfahndung genutzt werden durfte. Allerdings betonte das Gremium auch, solche Daten dürften genutzt werden, wenn sie nicht strafbar, sondern nur sonst „rechtswidrig“ erlangt worden seien.

Einstimmig hat sich der Juristentag dafür ausgesprochen, dass „neue Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität und des international operierenden Terrorismus keine Abkehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen rechtfertigen“. Ein „Feindstrafrecht“, das wesentliche prozessuale Rechte von Beschuldigten ignoriert, dürfe es nicht geben. Die Rechtsexperten lehnten es jedoch mehrheitlich ab, weitere Beweisverbote ins Gesetz aufzunehmen, etwa um die Verwertung möglicherweise erfolterter Geständnisse oder Zeugenaussagen auszuschließen. Die „komplexen Abwägungsfragen“ entzögen sich einer generellen gesetzlichen Lösung, hieß es.

Für die Privatisierung öffentlicher Aufgaben forderten die Experten einen klaren Ordnungsrahmen. Die zuständige Abteilung des über 2800 Juristen starken Gremiums empfahl, die sogenannte Public Private Partnership in Landes- und Bundesgesetzen zu regeln. Zugleich dürfe es nicht nur um Wirtschaftlichkeit gehen, auch „nichtmonetäre Vor- und Nachteile“ müssten abgewogen werden. „Im Kernbereich öffentlicher Sicherheit und der Justiz verbieten sich Privatisierungen“, hieß es. Jost Müller-Neuhof

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