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Politik: Justiz: Gegen Kronzeugenregelung

Die Vereinigungen deutscher Strafverteidiger und der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, haben eine Neuauflage der Kronzeugenregelung strikt abgelehnt. Sie sei verfassungswidrig und verstoße gegen den Anspruch Beschuldigter auf faire Verfahren, sagte der Vorsitzende der Berliner Strafverteidiger- Vereinigung Rüdiger Portius am Sonntag zum Abschluss des 25.

Die Vereinigungen deutscher Strafverteidiger und der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, haben eine Neuauflage der Kronzeugenregelung strikt abgelehnt. Sie sei verfassungswidrig und verstoße gegen den Anspruch Beschuldigter auf faire Verfahren, sagte der Vorsitzende der Berliner Strafverteidiger- Vereinigung Rüdiger Portius am Sonntag zum Abschluss des 25. Strafverteidigertages.

"Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat Schwerverbrecher mit drei Jahren Strafe davonkommen lässt, bloß weil sie gegen andere Personen zu Recht oder zu Unrecht ausgesagt und diese belastet haben", sagte Beck am Wochenende im InfoRadio Berlin-Brandenburg. Die Grünen seien bereit, das Verhalten nach der Tat stärker zu berücksichtigen, aber nicht mit einer Kronzeugenregelung, wie sie der Bundesrat vorgelegt habe.

Das Parlament hatte eine Neuauflage der Ende 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gefordert. Die Ländervertretung will einen entsprechenden Gesetzesantrag Bayern im Bundestag einbringen. Danach soll die Strafe gemildert oder sogar von ihr abgesehen werden können, wenn der Angeklagte dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden kann. Außerdem soll dem Täter zugute kommen, wenn er sein Wissen rechtzeitig offenbart, dass bestimmte schwere Straftaten verhindert werden können.

Nach Einschätzung der Strafverteidiger-Vereinigungen müssen auch bestehende Kronzeugenregelungen - etwa beim Betäubungsmittelgesetz - abgeschafft werden. "Wir sollten zum Reinheitsgebot zurückkehren, was den Rechtsstaat angeht", sagte die Geschäftsführerin des Strafverteidigertages, Margarete von Galen. Auch ohne eine institutionalisierte Kronzeugenregelung erlaubten die Vorschriften in den meisten Fällen eine Strafmilderung, falls der Angeklagte zur Aufklärung von Straftaten beitrage.

Der bayerische Antrag sah die Kronzeugenregelung nur für organisierte Kriminalität vor. Der Bundesrat forderte zudem, eine solche Regelung auch auf den Straftatbestand der Bildung terroristischer Vereinigungen sowie beim banden- und gewerbsmäßigem Schmuggel und der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhehlerei anzuwenden. Inzwischen überlegt die Koalition vor dem Hintergrund vermehrter rechtsextremer Straftaten, ob sie eine geänderte Regelung einführen soll. Dies lehnt Beck ab, weil sich diese Regelung schon bei linksextremen Terroristen nicht bewährt habe.

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