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Holzer

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Justiz: Holzer gesteht Fluchthilfe für Pfahls – Bewährungsstrafe

Der Geschäftsmann Dieter Holzer ist wegen Fluchthilfe für den früheren CSU-Politiker Ludwig-Holger Pfahls zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldauflage von 250.000 Euro verurteilt worden.

Im Prozess vor dem Landgericht Augsburg hatte Holzer am Donnerstag zuvor gestanden, dem ehemaligen Rüstungsstaatssekretär auf dessen fünfjähriger Flucht massiv mit Kontakten und Geld geholfen zu haben. Damit erfüllte der 66-jährige Angeklagte seinen Teil einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist rechtskräftig. Den Vorwurf der Falschaussage gegen Holzer in einem früheren Prozess gegen den dann freigesprochenen Politikersohn Max Strauß ließ die Staatsanwaltschaft wegen der schwierigen Beweislage im Rahmen der Absprache fallen. Dabei ging es um ein Darlehen Holzers an einen Parteifreund von Strauß, das er von dem nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten haben soll.

Holzer ließ über seinen Anwalt erklären, er sei von Pfahls um Hilfe gebeten worden und habe ihn daraufhin unterstützt. Der mit Haftbefehl gesuchte Pfahls war von 1999 bis 2004 untergetaucht, dann in Paris gefasst und in Augsburg wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsnahme zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Haeusler sagte, mit dem Urteil komme der Strafanspruch des Staates voll zum Tragen. Holzer habe vor Gericht den Eindruck erweckt, nicht eingesehen zu haben, dass er sich strafbar gemacht habe. Stattdessen habe er den Anspruch erhoben, sich nicht an die für die Gemeinschaft allgemein geltenden Regeln halten zu müssen. Er habe mit seiner Fluchthilfe für Pfahls über einen längeren Zeitraum verhindert, dass dieser vor Gericht gestellt werden konnte. dpa

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