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Unabhängigkeit bedeutet noch nicht Gerechtigkeit - ist aber eine Chance mehr darauf.

© David Ebener/dpa/picture alliance /

Justiz in Europa: Keiner ist so unabhängig, wie er denkt

Deutsche Staatsanwaltschaften hängen zu sehr an der Exekutive, urteilt der EU-Gerichtshof. Die Kritik ist begründet - doch das System hat Sinn. Ein Kommentar.

Unabhängigkeit ist etwas, das jeder für sich gern in Anspruch nimmt. Unabhängig denken. Unabhängig entscheiden. Unabhängig gestalten. Und unabhängig ermitteln.

Letzteres ist ein Kennzeichen deutscher Staatsanwaltschaften. Gewesen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg geurteilt: Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein. Großes Erschrecken. Der Muster-Rechtsstaat, der gerade sein Grundgesetz gefeiert hat, als sei es eine Reliquie, taumelt in die Krise.

Grund für die Kritik ist das externe Weisungsrecht. Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt, dass Ermittler Ansagen aus den Justizministerien unterworfen sind. Das steht seit Langem in der Diskussion. Und jetzt noch mehr, da Europa eindrucksvoll in Polen und Ungarn gezeigt bekommt, wie Politik die Dritte Gewalt kapert.

Niemand soll sagen, die Institutionen der Bundesrepublik seien davor gefeit. Zu erinnern ist an den damaligen Justizminister Heiko Maas, der vor ein paar Jahren Ermittlungen gegen zwei Blogger stoppen ließ, die Staatsgeheimnisse veröffentlicht haben sollen. Pressefreiheit über alles? Unsinn. Die Justiz muss selbstständig untersuchen und abwägen, ob solches Handeln im Einzelfall gerechtfertigt sein kann. Die Gerichte kontrollieren die Entscheidung, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Ein Minister, der sich einmischt, weil Politiker und Medien jaulen, löst die Gewaltenteilung auf und zeigt die Stimmungsanfälligkeit des Systems. Es spielt keine Rolle, ob es, wie bei Maas, im Namen des demokratischen Guten geschieht oder wie in Polen in dem des rechtspopulistischen Bösen. In beiden Fällen führt es zur Erosion des Rechts.

Wer ohne Anhaltspunkte ermittelt, hat den Verstand verloren

Dennoch hat das Weisungsrecht eine Funktion. Es verlängert die parlamentarische Kontrolle. Ein Minister ist dem Parlament verantwortlich. Über das Weisungsrecht ist sichergestellt, dass Staatsanwälte nicht aus der Rolle fallen. Dass so etwas drohen kann, zeigen beispielsweise die abstrusen Ermittlungen gegen das „Zentrum für politische Schönheit“ wegen ihrer ebenso satirischen wie frechen Ankündigung, den AfD-Rechtsaußen Björn Höcke zu bespitzeln. Wer daraus ohne weitere Anhaltspunkte einen Tatverdacht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ableitet, hat entweder Sympathien mit dem vermeintlichen Opfer oder den Verstand verloren. Es kann auch in Ordnung sein, wenn die Politik einschreitet.

Trotz des EuGH-Urteils kann das Weisungsrecht gehalten werden. Etwa, indem die Ausstellung des EU-Haftbefehls, der ein vereinfachtes Auslieferungsverfahren ist, unter Richtervorbehalt gestellt wird. Doch die Diskussionen werden bleiben. Es ist eben einfacher, zu behaupten, man sei unabhängig, als unabhängig zu sein.

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