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Justiz: Keine Entscheidung über Auslieferung Schreibers

Die Hängepartie geht weiter. Über die mögliche Auslieferung des früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber an Deutschland ist nach wie vor nicht das letzte Wort gesprochen.

New York/Toronto - Eine neue gerichtliche Anhörung im kanadischen Toronto ging am Freitag nach Angaben von Schreibers Ehefrau Bärbel zu Ende, ohne dass der Richter einen Beschluss bekannt gab. Auch ein Termin für die Entscheidungsverkündung wurde nicht festgelegt. Schreiber selbst sollte den Angaben zufolge am Montag wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Der deutsch-kanadische Geschäftsmann gilt als Drahtzieher eines umfangreichen Bestechungssystems und als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre. Er kämpft seit sieben Jahren mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung an Deutschland. In Augsburg liegt eine Anklage wegen Bestechung, Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung gegen ihn vor. Er soll dem deutschen Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.

Mit dem neuen Berufungsverfahren wehrt sich Schreiber gegen einen Beschluss des kanadischen Justizministers, der im Dezember 2006 grünes Licht für die Auslieferung gegeben hatte. Dagegen führt der Beschuldigte an, ihn erwarte in Augsburg kein fairer Prozess. Sollte sein Einspruch scheitern, will Schreiber sich erneut an das oberste kanadische Gericht wenden.

Entscheidung des Gerichts völlig offen

Bärbel Schreiber sagte in New York, es sei nicht absehbar, wann das Berufungsgericht seine Entscheidung verkünden wolle. Der Richter habe auch keine Tendenz erkennen lassen, in welche Richtung sein Beschluss gehen könnte. Schreiber hatte sich am Vorabend der Anhörung erneut in Untersuchungshaft begeben müssen. Seine Frau war zunächst davon ausgegangen, dass er noch am Freitagabend freigelassen werden sollte. Eine Gerichtssprecherin habe den Zeitpunkt aber später korrigiert, sagte sie.

Der Kampf des umstrittenen Geschäftsmannes gegen seine Auslieferung läuft auf mehreren juristischen Ebenen und vor unterschiedlichen Gerichten. Am 1. Februar hatte der Oberste Gerichtshof bereits eine Klage gegen die Überstellung nach Deutschland abgelehnt. Damals ging es aber um eine frühere Auslieferungsentscheidung. Zudem hat Schreiber mehrere Zivilklagen wegen angeblich unfairer Behandlung erhoben. Am 6. Juni will er vor einem Bundesgericht in Halifax an die kanadische Justiz appellieren, seine Ausweisung bis zum Abschluss dieser Zivilverfahren aufzuschieben. (tso/dpa)

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