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Justiz: Neue Panne beim Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierungen steht weiterhin unter keinem guten Stern. Der Bundesrepublik drohen EU-Strafen, sollte sich die Einführung des Gesetzes weiter verzögern.

Berlin - Nachdem das Gesetz wegen der fehlenden Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler nicht wie geplant am 1. August in Kraft treten konnte, trat jetzt eine weitere Panne zutage. In das Gesetz seien "kleinere redaktionelle Ungenauigkeiten" gelangt, bestätigte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die notwendigen Änderungen sollen nun nach der Sommerpause vorgenommen werden.

Deutschland hinkt bereits seit Jahren mit der Umsetzung der EU-Vorgaben hinterher. Das Justizministerium rechnet der Sprecherin zufolge dennoch damit, dass das Gesetz spätestens im September in Kraft ist, wenn sich die EU-Kommission erneut damit befasst.

Mit dem früher unter der Bezeichnung Antidiskriminierungsgesetz stehenden Vorhaben sollen vier EU-Richtlinien umgesetzt werden. 2005 scheiterte die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem Entwurf, weil er über die EU-Vorgaben hinausging. Die Union wollte nur eine 1:1-Umsetzung akzeptieren. Die große Koalition beschloss dann dennoch einen erweiterten Entwurf. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) musste beim CDU-Wirtschaftsrat Anfang Juni einräumen, sie habe "nicht die Kraft gehabt", sich den Forderungen von Behindertenverbänden und Senioren zu widersetzen.

Aus der Wirtschaft und Union wurde der Entwurf scharf attackiert. Schließlich wurden die Klagerechte von Betriebsräten und Gewerkschaften nochmals eingeschränkt. Am 7. Juli schließlich war mit der Bundesratsentscheidung das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Danach mussten fünf Ministerien unterschreiben. Erst vergangene Woche ging das Gesetz an Bundespräsident Köhler zur Prüfung und Unterschrift. (tso/ddp)

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