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Stephan Harbarth, Präsident und Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

© Uli Deck/dpa

Justiz und Öffentlichkeit: Verfassungsgericht schließt Tagesspiegel von Zugang zu Vorab-Mitteilungen über Urteile aus

Gerichtspräsident Harbarth hält nur Journalistenverein in Karlsruhe für ausreichend vertrauenswürdig – sieht aber ein „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit.

Der Tagesspiegel sowie andere Medien ohne Korrespondenten in Karlsruhe bleiben vom Zugang zu Vorabinformationen über Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorerst ausgeschlossen. Das hat das Gericht auf einen Antrag dieser Zeitung hin entschieden. Wie berichtet, erhalten die Mitglieder einer Karlsruher Journalistenvereinigung, der „Justizpressekonferenz“ (JPK), bereits am Vorabend der Verkündung der politisch oft bedeutsamen Urteile exklusiv die vollständige Pressemitteilung, um ihre Berichterstattung vorbereiten zu können. An andere Medien wird sie erst am nächsten Tag unmittelbar nach Verkündung versandt.

Die Praxis besteht seit Jahrzehnten, war aber nur Eingeweihten bekannt. Grund für die stillschweigende Bevorzugung sei „die Professionalität dieses Kreises“, hatte das Gericht erklärt.

In der „Justizpressekonferenz“ sind viele Mitglieder von ARD und ZDF

In der JPK sind neben verschiedenen zumeist überregionalen Medien vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vertreten. In dem Bescheid von Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumt das Gericht nun ein, die Beschränkung auf einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ stehe zwar in einem „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei aber „sachlich gerechtfertigt“: Das Vorgehen diene dem Ziel, die Öffentlichkeit „zutreffend und vollständig“ über die Entscheidungen mit ihren „oft komplexen Sachverhalten und juristischen Fragestellungen“ zu informieren.

Gleichwohl dürften Urteilsinhalte nicht vor Verkündung bekannt werden. Deshalb sei es zulässig, den Zugang auf jene Journalisten zu beschränken, die „eine Gewähr für die Einhaltung von Sperrfristen bieten“. Diese Anforderung erfüllen nach Karlsruher Ansicht nur die JPK-Mitglieder. Eine andere Form der „Zuverlässigkeitsprüfung“ scheide aus, da sie „weder erfolgversprechend noch praktikabel“ erscheine.

Der Verein hält die Praxis für „äußerst sinnvoll“

Die JPK-Vorsitzende Gigi Deppe von der ARD findet die an den deutschen Bundesgerichten einzigartige Praxis „äußerst sinnvoll“, um Urteile angemessen vermitteln zu können. Der Deutsche Journalisten-Verband nennt die Beschränkung auf nach Meinung des Gerichts vertrauenswürdige Journalisten dagegen „befremdlich und nicht mehr zeitgemäß“. Alle Journalisten seien gleichermaßen in der Lage, Sperrfristen einzuhalten.

Kritik kam auch vom Presserat, der das Karlsruher Gericht auf das Grundgesetz verwies: Indem die Verfassung die Presse- und Informationsfreiheit schütze und zur Gleichbehandlung verpflichte, sichere es die freie Berufsausübung. „Diese Rechte sind gefährdet, wenn eine bestimmte Gruppe von Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Mehrheit privilegiert wird“. Zudem äußerten sich Linke, AfD und FDP skeptisch bis ablehnend zum Vorgehen des Gerichts.

Die JPK hat mittlerweile ihr Satzung geändert. Vollmitglied mit Zugang zu den gerichtlichen Exklusiv-Infos kann demnach nicht mehr nur werden, wer „ständig“ über die Bundesgerichte berichtet. Nunmehr soll es genügen, „regelmäßig“ in Karlsruhe präsent zu sein. 

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