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Für alle Heilberufe soll das neue Gesetz von Heiko Maas (SPD) gelten.

© dpa

Justizminister legt Gesetzentwurf vor: Korrupte Ärzte sollen drei Jahre in Haft

Seit langem kritisieren Experten, dass Pharmafirmen zu viel Einfluss auf Arztpraxen haben. Justizminister Heiko Maas will dagegen vorgehen und legt jetzt einen Gesetzentwurf vor. Korrupten Medizinern droht Freiheitsstrafe.

Korrupten Ärzten droht in Zukunft eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Aber auch Pharmavertreter, die Mediziner bestechen, machen sich danach künftig strafbar.

"Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verursacht erhebliche Kostensteigerungen und untergräbt das Vertrauen der Patienten in eine von unlauteren Zuwendungen unbeeinflusste Gesundheitsversorgung", heißt es in der Begründung des Gesetzes. Der Entwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Neuer Straftatbestand

Schon seit langem kritisieren Experten, dass Pharmafirmen zu viel Einfluss auf Arztpraxen haben. Mit der Einführung eines neuen Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen soll eine Regelungslücke im Strafgesetzbuch geschlossen werden.

Im Sommer 2012 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Kassenärzte, die für eine Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharmaunternehmen entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Richter entschieden damals auch, dass dies ebenso für diejenigen gilt, die einen Vorteil gewähren. Konkret ging es um eine Referentin des Herstellers Ratiopharm, die Ärzten ein Prämie gezahlt hatte, wenn diese ein Medikament der Firma verschrieben. Insgesamt verteilte sie Schecks im Umfang von etwa 18 000 Euro.

Der Bundesgerichtshof sprach zwar von "korruptivem Verhalten". Doch die Richter stellten zugleich klar, dass der Bestechungsparagraf 299 des Strafgesetzbuchs nicht auf freiberufliche Ärzte angewendet werden könne. Als Folge des Urteils wurden etliche vergleichbare Verfahren eingestellt.

Regeln für alle Heilberufe

Der Gesetzentwurf des Justizministeriums bezieht nicht nur Ärzte und Apotheker ein, sondern alle Heilberufe, also auch Physiotherapeuten und Krankenpfleger. Strafbar soll sich machen, wer eine Gegenleistung "fordert, sich versprechen lässt oder annimmt". Das wäre etwa dann der Fall, wenn ein Arzt oder ein Apotheker ein bestimmtes Medikament verordnet oder empfiehlt und dafür im Gegenzug Geld erhält.

Das kann aber auch der Fall sein, wenn ein Arzt einen Patienten an eine bestimmte Klinik überweist und dafür eine Gegenleistung bekommt. Der Straftatbestand umfasst auch Medizinprodukte sowie Heil- und Hilfsmittel.

Eine Vereinbahrung der großen Koalition

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Gesetzeslücke zu schließen – so wie es der Bundesgerichtshof im Sommer 2012 angeregt hatte. In der schwarz-gelben Vorgängerregierung hatte sich vor allem die FDP schwergetan, das Thema anzupacken. Die Liberalen weigerten sich damals, die Ärzte-Korruption im Strafgesetzbuch zu verankern, mit dem Argument, Mediziner dürften nicht schlechter gestellt werden als andere Freiberufler.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte stattdessen Bestechlichkeit im Sozialrecht verbieten. Sein Gesetzentwurf scheiterte kurz vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 am Widerstand der SPD-regierten Bundesländer. Das CSU-regierte Bayern hat im Januar einen eigenen Gesetzentwurf zur Ärzte-Korruption in den Bundesrat eingebracht, der eine Beschränkung auf Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker vorsieht.

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