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Politik: Justizreform: Rechtsanwälte: Neuordnung des Zivilprozesses geht auf Kosten der Bürger

Die Rechtsanwälte laufen weiter Sturm gegen die von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplante Justizreform. Die Neuordnung des Zivilprozesses gehe auf Kosten der Bürger und des Rechtsstaates, kritisierten Vertreter des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am Montag in Berlin.

Die Rechtsanwälte laufen weiter Sturm gegen die von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplante Justizreform. Die Neuordnung des Zivilprozesses gehe auf Kosten der Bürger und des Rechtsstaates, kritisierten Vertreter des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am Montag in Berlin. Es spreche für sich, dass der am 7. Juli vom Bundestag in erster Lesung behandelte Entwurf einhellig von der Anwaltschaft, der Richterschaft und von den Landesjustizverwaltungen abgelehnt werde.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Pläne der Ministerin, die Berufungsmöglichkeiten einzuschränken und die Verfahren möglichst in erster Instanz zu erledigen. Berufungen sollen nur noch aus Rechtsgründen, nicht aber mit weiteren Tatsachen möglich sein. Auch soll im Berufungsverfahren nur noch ein Richter den Fall beurteilen; bislang sind es drei.

DAV-Hauptgeschäftsführer Dierk Mattik und Vorstandsmitglied Hans Lühn sagten, wenn die Überprüfbarkeit eingeschränkt werde, vermindere sich die Qualität richterlicher Entscheidungen. Wer für mehr Bürgernähe, mehr Transparenz und eine Steigerung der Effizienz im Zivilprozess sei, müsse diese Reform ablehnen. Sie werde die Justiz erst reformbedürftig machen. Zudem entstünden Mehrkosten von jährlich einer halben Milliarde Mark, die von den Ländern zu tragen seien. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Länder hinter der Reform stünden.

Außerdem sei der vom Bundesjustizministerium behauptete Entlastungseffekt nicht zu erwarten. Denn schon heute endeten fast 94 Prozent der Amts- und 84 Prozent der Landgerichtsverfahren in der ersten Instanz. Die Bedeutung der Berufungsmöglichkeit und damit die Notwendigkeit, das bisherige System beizubehalten, werde aber durch Zahlen deutlich: 1998 seien rund 40 Prozent aller Berufungsurteile ganz oder teilweise zu Gunsten des Klägers ausgefallen. Den Vorwurf der Justizministerin, den Anwälten gehe es vor allem um ihr Honorar bei Berufungsverhandlungen, wiesen die DAV-Vertreter als "Diffamierung" zurück.

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