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Politik: Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Rechtssicherheit für Biopatente

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen SPD und Grünen hat das Bundeskabinett am Mittwoch das Biopatentgesetz gebilligt, das die Patentierung von Genen und Naturstoffen regeln soll. In dem nach Angaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) einstimmigen Beschluss heißt es, dadurch werde ein Beitrag zur europaweiten Rechtssicherheit bei biotechnologischen Erfindungen geleistet.

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen SPD und Grünen hat das Bundeskabinett am Mittwoch das Biopatentgesetz gebilligt, das die Patentierung von Genen und Naturstoffen regeln soll. In dem nach Angaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) einstimmigen Beschluss heißt es, dadurch werde ein Beitrag zur europaweiten Rechtssicherheit bei biotechnologischen Erfindungen geleistet. Auch das nationale Patentrecht werde verbessert. Däubler-Gmelin sagte, das Gesetz schaffe Klarheit, was unter welchen Voraussetzungen auf dem Gebiet der Biotechnologie patentiert werde könne und was nicht. Das Gesetz fördere Innovationen, schütze Erfindungen und setze ethische Grenzen.

Mit dem Biopatentgesetz, das nach Regierungsangaben voraussichtlich Mitte 2001 in Kraft tritt, wird nach langen Debatten zwischen Justiz- und Gesundheitsministerium eine EU-Richtlinie von 1998 umgesetzt. Die deutschen Regelungen wurden dabei enger gefasst als die europäische Vorlage. Druck der Grünen beschloss das Kabinett zudem, sich dafür einzusetzen, dass die Regeln der Europäischen Union (EU) für die Patentierung von Genen verschärft werden.

Nicht patentierbar sind nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der menschliche Körper, die Entdeckung eines Gens oder die Isolierung einer Gensequenz. Ein Patent auf ein Gen oder ein Gen-Teil kann nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Funktion erteilt werden, etwa der Produktion von Abwehrkörpern gegen eine bestimmte Krankheit. Wird von anderen Forschern eine andere Funktion der selben Gensequenz entdeckt, werden keine Patentgebühren an den Erst-Entdecker fällig.

Nicht erteilt würden Patente für Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen sowie die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken, heißt es weiter. Tierversuche sind nur dann erlaubt, wenn daraus ein medizinischer Nutzen entsteht. Keinen Patentschutz gibt es für Pflanzensorten. Die Grünen kündigten an, im parlamentarischen Verfahren weitere Korrekturen etwa zum Embryonenschutz durchsetzen zu wollen.

In der Erklärung des Kabinetts heißt es, das europäische Patentrecht habe "nicht in allen Punkten endgültige Antworten auf die Herausforderungen der neuen Technologiebereiche gefunden". Die Bundesregierung werde deshalb in der EU für Verbesserung vor allem bei der Patentierbarkeit von Genen eintreten. Die EU-Richtlinie wird auch in anderen europäischen Staaten kritisiert. Die Niederlande und Italien haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Regelung eingereicht. Däubler-Gmelin sagte, es werde klar gestellt, dass Forschungen, die nach dem Embryonenschutzgesetz nicht zulässig seien, nicht Gegenstand von Patenten sein könnten.

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