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Korruption soll künftig auch für niedergelassene Ärzte strafbar sein

© dpa

Kabinett billigt Gesetz: Korrupte Ärzte müssen künftig mit Strafen rechnen

Niedergelassene Ärzte, die sich bestechen lassen, müssen in Zukunft mit einer Haft- oder Geldstrafe rechnen. Die Bundesregierung will eine entsprechende Gesetzeslücke schließen.

Korrupten Ärzten und Vertretern anderer Gesundheitsberufe sollen in Zukunft Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen drohen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vorsieht. Die überwiegende Zahl der Ärzte sei ehrlich, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Es gehe jetzt aber darum, gegen die „schwarzen Schafe“ im Markt einzuschreiten. Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtige den Wettbewerb, verteuere medizinische Leistungen und untergrabe das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen.

Nicht nur Ärzte sind betroffen, sondern auch andere Gesundheitsberufe

Das Gesetz soll nicht nur für Ärzte gelten, sondern auch für Angehörige anderer Heilberufe – wie Psychotherapeuten, Apotheker, Krankenpfleger oder Physiotherapeuten. Strafbar machen sich Ärzte künftig, wenn sie beispielsweise von Pharmafirmen Geld oder Sachleistungen annehmen und im Gegenzug dafür deren Medikamente verschreiben. Als Bestechung gilt auch, wenn ein Arzt ein „Kopfgeld“ dafür erhält, dass er Patienten an ein bestimmtes Krankenhaus überweist. Für schwere Fälle von Korruption sind auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das heißt aber nicht, dass Ärzte gar keine Geschenke mehr annehmen dürfen. Als bestechlich gelten sie nur, wenn sie dafür eine Gegenleistung erbringen.

Seit 2012 gibt es eine Gesetzeslücke bei der Bestechlichkeit

Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Gesetzentwurf auf eine Regelungslücke, die es seit 2012 gibt. Damals urteilte der Bundesgerichtshof, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln und somit die Korruptionsbestimmungen im Strafrecht nicht auf sie anwendbar seien. Die Richter entschieden, dass dies auch für diejenigen gelte, die einen Vorteil gewähren. Konkret ging es um eine Referentin der Firma Ratiopharm, die Ärzten Prämien zahlte, wenn diese Medikamente des Herstellers verschrieben. Diese wurden als angebliches Honorar für fiktive wissenschaftliche Vorträge ausgewiesen. Insgesamt wurden Schecks im Umfang von rund 18 000 Euro ausgegeben.

Neue Regeln sollen möglichst schon 2016 in Kraft treten

Nach Vorstellung des Justizministeriums soll das Anti-Korruptions-Gesetz 2016 in Kraft treten. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Pläne grundsätzlich, hält sie allerdings nicht für ausreichend. Die Schwäche des Entwurfs bestehe darin, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in aller Regel nur auf Antrag ermitteln dürften, kritisierte Vorstand Eugen Brysch. Hier müsse der Entwurf nachgeschärft werden. Bei einem Anfangsverdacht müssten die Ermittlungsbehörden von sich aus tätig werden, forderte er.

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